Flüchtlingsversorgung: Gesetzesänderung soll Mittelverteilung regeln

121,6 Millionen Euro an zugesagten Bundesmitteln

Flüchtlingsversorgung: Gesetzesänderung soll Mittelverteilung regeln

Mainz (dpa/lrs) - Mit einer Änderung des Landesaufnahmegesetzes wollen die Ampelfraktionen die Verteilung der Finanzmittel für die Flüchtlingsversorgung in Rheinland-Pfalz regeln. Die jüngst zugesagten Bundesmittel in Höhe von 121,6 Millionen Euro werden vom Land an die Kommunen weitergereicht. Das soll nach den am Montag von SPD-Fraktionschefin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in Mainz vorgestellten Plänen nach zwei Verteilerschlüsseln erfolgen.

Vorgesehen sei, dass knapp zwei Drittel der Summe auf Basis der Bevölkerungszahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt werden sollen. Etwa ein Drittel des Geldes soll aufgrund des Anteils der geflüchteten Menschen fließen, die in den jeweiligen Kommunen mit Aufenthaltserlaubnis registriert sind oder für die eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Das Geld des Bundes soll nach Angaben der Sozialdemokratin zu einem kleineren Teil auch noch für die Digitalisierung der Ausländerbehörden sowie als Ausgleich für die kommunalen Mehrkosten an den Standorten der Landesaufnahmeeinrichtungen eingesetzt werden.

Die Kommunalen Spitzenverbände im Land hatten jüngst deutliche Nachbesserungen vom Land und eine Vollkostenerstattung für die Aufnahme, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen gefordert. Der rheinland-pfälzische Landtag wird sich voraussichtlich an diesem Donnerstag in Mainz in erster Lesung mit der geplanten Änderung des Landesaufnahmegesetzes befassen.

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Datum: 20.06.2023
Rubrik: Gesellschaft
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