
Mann aus Bremm siegt vor Gericht
Gerichtsurteil: Feuerwehrleute können Verletzungen im Einsatz als Berufskrankheit anerkennen lassen
Feuerwehrleute, die während ihrer Einsätze infiziert werden, können dies als Berufskrankheit anerkennen lassen - eine Entscheidung, die von vielen Einsatzkräften in Rheinland-Pfalz begrüßt wird. Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts ist für die freiwilligen Feuerwehrleute besonders erfreulich, da sie oft alles geben, um andere Menschen zu retten, manchmal sogar auf Kosten ihrer eigenen Gesundheit. Ein solcher Fall betrifft Rüdiger Konen, einen Feuerwehrmann aus Bremm an der Mosel, der sich vor sechs Jahren bei einem Einsatz nach eigenen Angaben mit Hepatitis B infiziert hat. Seitdem hat er darum gekämpft, dass die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Infektion als Berufskrankheit anerkennt, obwohl er als ehrenamtlicher Feuerwehrmann im Einsatz war. Am vergangenen Donnerstag bestätigte das Bundessozialgericht in letzter Instanz seine Forderung und sprach ihm Recht.
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