
Dadurch ergibt sich für das Jahr 2022 eine Gesamtsumme von 144.900 Euro
19 Leute aus Utersuchungshaft entschädigt
Im Jahr 2022 hat das Land Rheinland-Pfalz insgesamt 19 Menschen für zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft entschädigt. Insgesamt betraf dies 1.932 Tage im Gefängnis, wie das rheinland-pfälzische Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Entschädigung erfolgte auf Grundlage von 75 Euro Schadenersatz pro Hafttag, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Dadurch ergibt sich für das Jahr 2022 eine Gesamtsumme von 144.900 Euro.
Im Jahr 2021 wurden in dem Bundesland 14 Personen für insgesamt 1.593 Tage Untersuchungshaft entschädigt, was einer Summe von knapp 120.000 Euro entspricht. Die Daten stammen aus den Zahlen der Generalstaatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Vor einer Gesetzesänderung, die am 8. Oktober 2020 in Kraft trat, wurden 25 Euro pro Tag in Untersuchungshaft als Entschädigung gezahlt.
Anspruch auf Entschädigung durch die Justiz besteht, wenn sich eine verhängte "Freiheitsentziehung" im Nachhinein als unrechtmäßig herausstellt. Dabei wird zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft unterschieden. In Strafhaft befindet sich jemand, der rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Untersuchungshaft bedeutet, dass jemand unter einem bestimmten Verdacht im Gefängnis sitzt, ohne rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Wird die Person später von einem Gericht freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.
Im Gegensatz dazu wurde in Rheinland-Pfalz in den letzten vier Jahren nach Angaben des Ministeriums keine Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafhaft bezahlt. Die Voraussetzung dafür wäre in der Regel, dass ein bereits rechtskräftiges Urteil etwa wegen neu aufgetauchter Beweise in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben oder gemildert wird. Solche Fälle sind jedoch sehr selten, weshalb darüber keine Statistik in Rheinland-Pfalz geführt wird.
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