30. Corona-Bekämpfungsverordnung
Neue Coronaregeln in Rheinland-Pfalz: Das gilt ab Montag
Am Montag tritt die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft, die bis zum 28. Februar gültig sein wird. Ab der kommenden Woche müssen die Kontaktdaten beispielsweise in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegt werden. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung wird jedoch weiterhin dringend empfohlen. In den Schulen werden nur noch infizierte Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte zu Absonderung verpflichtet. Der Rest der Lerngruppe testet sich in den darauffolgenden fünf Schultagen täglich selbst. Die Zahl der anlasslosen Tests pro Woche wird in Schulen von zwei auf drei Testungen erhöht. Infizierte, die Beschäftigte von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind, können die Absonderung nach dem siebten Tag mittels eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beenden, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Die bisherige Verpflichtung zu einem PCR-Test entfällt. Bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes wie beispielsweise Demonstrationen sind Abstandsgebot und Maskenpflicht nun ausdrücklich vorgesehen.
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