Änderung der Corona-Regeln in RLP

Verzicht auf Kontakterfassung

Änderung der Corona-Regeln in RLP

Am Montag ist in Rheinland-Pfalz die neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Hinsichtlich der Kontaktverfolgung müssen zum Beispiel Betreiber von Fitnessstudios, Friseure oder auch Gastronomen keine Daten mehr notieren. Hintergrund dafür sind die rasant steigenden Infektionszahlen, die eine Kontaktverfolgung immer schwieriger machen. Jedoch werden weiterhin Daten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen erfasst. Weiter wird in Schulen die Zahl der Testungen von zwei auf drei pro Woche erhöht. Verpflichtend sind diese für alle ohne Immunisierung, also für alle, die weder geimpft noch genesen sind. Für alle anderen sind sie freiwillig. Zudem gilt bei der Quarantäne in Schulen und Kitas, dass sich nur noch der Infizierte in Selbstisolation begeben muss. Sitznachbarn können bei einem negativen Testergebnis wieder in die Schule gehen. In Kitas ist bei einem Infektionsfall zunächst die Absonderung für alle unmittelbaren Kontaktpersonen vorgesehen. Diese können allerdings auch wieder in Kita gehen, wenn sie symptomfrei sind und negativ getestet wurden.

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Datum: 31.01.2022
Rubrik: Corona
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