Geplante Regeln für Cannabis-Clubs

500 Mitglieder pro Verein erlaubt

Geplante Regeln für Cannabis-Clubs

Berlin/Mainz (dpa/lrs) - Den umstrittenen Legalisierungsplänen der Ampel-Regierung zufolge wird Cannabis nicht mehr länger als verbotene Substanz gelistet sein. Der gemeinschaftliche Anbau der Pflanzen ist in sogenannten Cannabis-Clubs erlaubt, er soll dort «nicht-gewerblich» erfolgen. Das Produkt darf ausschließlich an Mitglieder abgegeben werden. Der Konsum ist in den Vereinsräumen und in deren Nähe nicht gestattet. 

Pro Verein sind den Plänen zufolge maximal 500 Mitglieder erlaubt. Sie dürfen am Tag maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgeben - bei 18- bis 21-Jährigen nicht mehr als 30 Gramm im Monat mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent. Die Droge muss in einer «neutralen Verpackung» mit Beipackzettel stecken, auf der Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt vermerkt sind.

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden, Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.

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Datum: 13.10.2023
Rubrik: Gesellschaft
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