
Verdi will fairen Ausgleich bei Verhandlungen mit DRK erzielen
Rettungsassistenten werden zu Rettungssanitäter trotz großem Ausbildungsunterschied
Nach dem Rettungsdienstgesetz dürfen Rettungsassistenten ab 31. Dezember nicht mehr in der Notfallrettung eingesetzt werden. Dies führt dazu, dass die Bezahlung der Assistenten, auf die eines Rettungssanitäter herabgestuft wird. Vor zehn Jahren wurde das Berufsbild des Rettungsassistenten mit einer zweijährigen Ausbildung durch die eines Notfallsanitäters mit einer dreijährigen Ausbildung ersetzt. Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist, wo sich die Rettungsassitenten zum Notfallsanitäter hätten weiterbilden können, hat das DRK nun einen Vergleich für die verbliebenen Rettungsassistenten angeboten. Dieser sieht vor, dass die ehemaligen Rettungassistenten zum Rettungssanitäter (mit einer dreimonatigen Ausbildung) runtergestuft werden, aber der Gehaltsunterschied mit einer sich aufzehrenden Zulage in Höhe der anstehenden Tariferhöhung ausgeglichen werden soll. Die Gewerkschaft “ver.di” kritisiert in ihrer Pressemitteilung dies nun und schlägt vor die bisherige Bezahlung beizubehalten, da diese den Ausbildungsunterschied angemessen abbildet.
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