Hoch vor Gespräch mit KV: Vorerst keine Bereitschaftspraxen schließen

KV soll angekündigte Schließung von sieben Praxen zunächst aussetzen

Hoch vor Gespräch mit KV: Vorerst keine Bereitschaftspraxen schließen

Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch wird sich in einem Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für den Erhalt von ärztlichen Bereitschaftspraxen einsetzen. Bei dem für Freitag (1. Dezember) angesetzten Gespräch mit dem KV-Vorstand in Mainz werde er dafür plädieren, die von der KV für Anfang 2024 angekündigte Schließung von sieben solcher Praxen zunächst auszusetzen, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Es sei nicht sinnvoll, die Praxen mitten in der Infektionssaison dicht zu machen. Der Minister verwies auf die KV in Bremen, die entschieden habe, ebenfalls geplante Schließungen bis zum März 2024 auszusetzen.

Die KV in Rheinland-Pfalz hatte die Schließung der Praxen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl im Nachgang eines Urteils des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Dienste übernehmen, beschlossen. Das Gericht hatte entschieden, dass ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg sozialversichert werden muss, wenn er als Poolarzt einem von der KV organisierten Notdienst nachkommt.

Die KV Rheinland-Pfalz kündigte daraufhin neben der Schließung der sieben Praxen auch an, dass die Dienststunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) verkürzt werden. Die KV sieht als Folge des Urteils den Verlust von Poolärztinnen und -ärzten und eine massive Mehrbelastung der ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Praxen.

Hoch sagte, er könne diese Argumentation nicht nachvollziehen. Niedergelassene Ärzte, die Dienste im ÄBD übernähmen, fielen nicht unter die Sozialversicherungspflicht, im ÄBD tätige Krankenhausärzte lägen über der Beitragsbemessungsgrenze und pensionierte im ÄBD aktive Mediziner müssten keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen. Unter dem Strich blieben rund zehn Prozent der Poolärzte, die von der Sozialversicherungspflicht stärker betroffen seien. Er finde es richtig, dass diese Ärzte wie andere Arbeitnehmer in Deutschland auch diese Abgaben abführten - zumal sie aus allgemeinen Beiträgen aus der Sozialversicherung finanziert würden.

Hoch sagte, der ÄBD dürfte nicht einzeln betrachtet werden. Vielmehr müsse die ärztliche Versorgung insgesamt in den Blick genommen werden. Es brauche etwa Abkommen mit Krankenhäusern, damit diese in Nachtstunden die Versorgung übernehmen und diese Leistungen dann mit der KV abrechnen könnten. Auch mit diesem Vorschlag wolle er in das Gespräch mit der KV gehen.

Druck könne zudem vom ÄBD genommen werden, indem die KV-Patientenservicenummer 116117 bei nicht ganz so dringenden Fällen in Randzeiten Patienten Arzttermine vermittele. Genau daran scheitere der Service und somit die Patientensteuerung aktuell aber noch. Eine solche Terminvergabe könnte Menschen davon abhalten, zum ÄBD oder in eine Notaufnahme zu gehen, obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt.

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Datum: 01.12.2023
Rubrik: Politik
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