Fahrrad-Piktogramme auf Straßen rechtswidrig

Zeitnahe Entfernung vorgesehen

Fahrrad-Piktogramme auf Straßen rechtswidrig

Mainz (dpa/lrs) - Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz hat die Stadt Mainz und Berichten zufolge auch die Stadt Koblenz dazu aufgerufen, 2019 für ein Forschungsprojekt angebrachte Fahrrad-Piktogramme wieder von den Straßen zu entfernen. Diese seien rechtswidrig und müssten daher weg, teilte der LBM am Freitag mit. Die Stadt Mainz widersprach dieser Forderung. 

Laut der Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) wurde die Mainzer Piktogramm-Kette in einem langen Abstimmungsprozess gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei entwickelt. Seitdem leistet sie der Verkehrsdezernentin zufolge einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen beabsichtige die Landeshauptstadt auch weiterhin, Piktogramme auf den Straßen aufzubringen, teilte sie am Freitag schriftlich mit. 

Der LBM hat eine andere Sicht der Dinge. Die Fahrrad-Piktogramme seien fünf Jahre lang bei einem Forschungsprojekt getestet, aber nie in die Straßenverkehrsordnung (StVO) übernommen worden. Der Grund sei, dass die Zuständigkeit für das Straßenverkehrsrecht beim Bund liege. Das Bundesverkehrsministerium habe, anders als die Stadt Mainz, keine eindeutig positiven Schlüsse aus der Studie der TU Dresden und der Bergischen Universität Wuppertal gezogen. Nach Angaben des LBM konnte in der Studie keine objektive Steigerung der Sicherheit durch die Piktogramme festgestellt werden, die über ein subjektives Sicherheitsgefühl hinausgeht.

Solange Piktogramm-Ketten auf der allgemeinen Fahrbahn nicht in der StVO geregelt seien, könnten diese auch nicht angeordnet werden und seien entsprechend zu entfernen. Verantwortlich für die Entfernung der Piktogramme sind gemäß dem LBM die Kommunen und Städte. Die Mainzer CDU-Stadtratsfraktion forderte die Stadt am Freitag auf, die Forderungen der zuständigen Landesbehörde umsetzen.

Die «Rhein-Zeitung» zitierte in einem Bericht den Koblenzer Stadtsprecher Thomas Knaak, wonach es keinen Stichtag für die Entfernung gibt. Es sei von einer zeitnahen Entfernung die Rede. 

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Datum: 23.02.2024
Rubrik: Verkehr
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