Bezahlung von Berufsfeuerwehr soll vor das Bundesverfassungsgericht

Besoldung soll gegen Mindestabstandsgebot verstoßen

Bezahlung von Berufsfeuerwehr soll vor das Bundesverfassungsgericht

Koblenz (dpa/lrs) - Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob die Bezahlung von Beamten der Koblenzer Berufsfeuerwehr zu gering und damit verfassungswidrig gewesen ist. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat beschlossen, dem Gericht zwei Verfahren vorzulegen, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Bundesverfassungsgericht solle nun entscheiden, ob die Besoldung verfassungswidrig war.

Laut Verwaltungsgericht geht es um die Besoldung der beiden Feuerwehrkräfte von 2012 bis 2021. Sie waren demnach in der Gruppe A7 und A8 eingestuft. Die Koblenzer Richter seien der Ansicht, dass die Besoldung der Gruppen bis A8 in den betreffenden Jahren gegen das sogenannte Mindestabstandsverbot verstoße. Dieses besagt, dass sich die Grundsicherung als staatliche Sozialleistung und die Besoldung deutlich unterscheiden müssen. 

Das Gericht führte auch eine Beispielrechnung auf. So habe die Grundsicherung 2018 bei etwa 30.017 Euro gelegen, die Besoldungsgruppe A8 habe 30 816 Euro netto erhalten. Das seien rund 3700 Euro weniger, als es der Mindestabstand vorschreibe, hieß es.

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Datum: 06.06.2024
Rubrik: Gesellschaft
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