
Beschluss ist nicht anfechtbar
Verfahren gegen Lehrerin wegen Kinderpornografie eingestellt
Montabaur (dpa/lrs) - Das Strafverfahren gegen eine Lehrerin aus dem Westerwald wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie ist eingestellt. Das teilte das Amtsgericht Montabaur mit. Die am 28. Juni in Kraft getretenen Gesetzesnovelle habe dies ermöglicht.
Diese hatte das Mindeststrafmaß für die Verbreitung, den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt. Durch das vorherige Gesetz mussten auch Menschen bestraft werden, die etwa Nacktfotos weiterleiten, um Betroffene zu warnen oder ihnen zu helfen. Die Lehrerin hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen.
Justizminister Mertin hatte sich für die Gesetzesänderung eingesetzt
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin begrüßt die Gesetzesänderung, für die er sich starkgemacht hatte. Der FDP-Politiker hatte schon in der Vergangenheit auf das Problem hingewiesen: Lehrkräfte mussten befürchten, wegen eines Verbrechens verurteilt zu werden, wenn sie lediglich die Eltern betroffener Kinder warnen oder eine weitere Verbreitung des Materials verhindern wollten.
«Ich bin daher froh, dass Bundesregierung und Bundestag erkannt haben, dass der Justiz in diesen besonderen Fällen wieder mehr Spielraum eingeräumt werden musste», sagte Mertin der Deutschen Presse-Agentur. Der Minister betonte aber auch: «Die konsequente Verfolgung schwerster Straftaten zulasten von Kindern ist für mich unverhandelbar.» Dem widerspreche die Gesetzesänderung nicht.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz und die Angeklagte hätten der Verfahrenseinstellung zugestimmt. Selbst, wenn in einer Hauptverhandlung ein Tatnachweis festgestellt worden wäre, wäre laut Beschluss des Schöffengerichts die Schuld der Lehrerin als so gering anzusehen, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestünde.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar, das Strafverfahren damit abgeschlossen. Die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen der Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt.
Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.