
Vermischtes
Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen
Mainz/Koblenz - In die Debatte um die Novellierung des Landesjagdgesetzes hatten sich auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) und die Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (IGJG) mit umfangreichen inhaltlichen Stellungnahmen eingeschaltet. Nunmehr haben sich die Landtagsfraktionen, die die Landesregierung tragen, und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz auf eine Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht verständigt.
„Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gerade in letzter Zeit haben nachgewiesene Übergriffe von Wölfen in unserem Verbandsgebiet hier im nördlichen Rheinland-Pfalz enorm zugenommen. Weidetierhalter haben trotz Schutzmaßnahmen Verluste hinnehmen müssen. Der Wolf scheint die Scheu vor dem Menschen verloren zu haben, da er auch in Ställe eindringt“, erklärte BWV-Präsident Marco Weber. Insofern sei die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes wichtig. Gleichwohl müsse nunmehr die neue Bundesregierung dafür sorgen, dass auch der Schutzstatus des Wolfs durch die Europäische Union abgesenkt werde. Bund und Länder müssten dann praktikable Vorgaben für ein wirkungsvolles Bestandsmanagement und zur Entnahme auffälliger Wölfe erarbeiten.
Nunmehr zeige sich, dass die kontinuierliche und sachliche Arbeit des Verbandes und die entsprechenden Stellungnahmen hilfreich bei der Ausgestaltung des Landesjagdgesetzes mit Blick auf den Wolf seien. „Die Arbeit des Bauern- und Winzerverbandes und der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in puncto Wolf zahlt sich nun aus,“ erklärte der IGJG-Vorsitzende Josef Schwan. „Nicht nur für die Tierhalter in den Mittelgebirgsregionen, sondern auch für die Grundeigentümer und Jagdgenossen ist dies ein wichtiges Signal, dass ihre Sorgen endlich von der Politik wahrgenommen werden.“
Wie die weitere Ausgestaltung des neuen Landesjagdgesetzes sein wird, werden der Verband und die IGJG kritisch prüfen und entsprechend kommentieren. „Wir werden natürlich den Landtagsfraktionen zur Unterstützung unsere Positionen hereingeben, sollte nach Ansicht unserer Fachleute noch Änderungsbedarf bestehen“, so BWV und IGJG.
Quelle: Pressemitteilung Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V.
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