Sechsstellige Bußgelder durch Mindestlohn-Verstöße auf dem Bau

Tarifverhandlungen werden nächste Woche fortgesetzt.

Sechsstellige Bußgelder durch Mindestlohn-Verstöße auf dem Bau

Nach Angaben der Industriegewerkschaft BAU hat der Zoll im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 104.000 Euro auf dem Bau in Rheinland-Pfalz verhängt. Dies sei die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf Fragen eines SPD-Bundestagsabgeordneten gewesen. Für Facharbeiten auf dem Bau betrug der Mindestlohn bis zum Ende des vergangenen Jahres 15,70 Euro. Hilfsarbeiten wurden mit mindestens 12,85 Euro vergütet. Zum Jahresende des abgelaufenen Jahres lief die Vereinbarung zu den Branchenmindestlöhnen aus. Die Tarifverhandlungen zu diesem Thema gehen in der kommenden Woche weiter.

 

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Datum: 24.02.2022
Rubrik: Gesellschaft
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