AfD-Fraktion bezahlt offene Rechnung an Landtag

 

AfD-Fraktion bezahlt offene Rechnung an Landtag

Die AfD-Fraktion hält sich an die vom Landtag gesetzt Frist. Damit ist der Fall aber noch nicht erledigt.

Mainz (dpa/lrs) -

Die rheinland-pfälzischen AfD-Fraktion hat Geld- und Sachmittel in Höhe von mehr als 182.000 Euro an den Landtag zurückgezahlt. Hintergrund ist ein Bericht des Landesrechnungshofes, nach dem die Oppositionsfraktion das Geld nicht rechtmäßig eingesetzt haben soll. Die Kassenprüfer warfen der AfD-Landtagsfraktion in ihrem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 eine Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit vor. 

«Die gesamte Summe wurde unter Vorbehalt der juristischen Prüfung fristgerecht erstattet», sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Jan Bollinger auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. «Gegen einige Punkte werden wir juristisch vorgehen.» Weitere Informationen würden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Ein Sprecher des Landtags bestätigte den Eingang der noch offenen Zahlung. 

Vom Landtag gesetzte Frist eingehalten

«Gegen einige Punkte werden wir juristisch vorgehen», kündigt AfD-Fraktionschef Jan Bollinger an. (Archivbild)

«Gegen einige Punkte werden wir juristisch vorgehen», kündigt AfD-Fraktionschef Jan Bollinger an. (Archivbild) | Lando Hass/dpa

Nach dem Bericht des Landesrechnungshofes von Mitte Juni hatte die Oppositionsfraktion nach dem Einzug in das Parlament in Mainz im Jahr 2016 eine Summe von mehr als 243.000 Euro nicht bestimmungsgemäß verwendet. Rund 61.000 Euro der ursprünglichen Rückzahlungsaußenstände wurden zunächst beglichen. Offen war jedoch noch eine Summe von mehr als 182.000 Euro. Der Landtag hatte der AfD-Landtagsfraktion daraufhin eine Frist bis zum 9. Juli gesetzt, um die Gelder zurückzuerstatten. 

Es ist gesetzlich geregelt, dass den Fraktionen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine angemessene Ausstattung zu gewährleisten ist. Dazu gehören laut Fraktionsgesetz Geld- und Sachleistungen, die sich unter anderem nach der Größe der Fraktionen richten. Über die Einnahmen und Ausgaben muss Buch geführt werden. Der Präsident des Landtags veröffentlicht die Rechnungen als Landtagsdrucksachen.

dpa

Bild: Im Fraktionsgesetz ist geregelt, dass zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Fraktionen eine angemessene Ausstattung zu gewährleisten ist. Dazu gehören Geld- und Sachleistungen, die sich unter anderem nach der Größe der Fraktionen richten. (Archivbild) | Arne Dedert/dpa

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Datum: 09.07.2025
Rubrik: Lokales
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