
Anklage: Bundesanwaltschaft wirft Syrern Mord und Folter vor
Fünf Männer stehen im Verdacht, Zivilisten in Syrien erschossen und gefoltert zu haben. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie erhoben. Was den Beschuldigten vorgeworfen wird.
Karlsruhe (dpa) -
Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat die Bundesanwaltschaft vier mutmaßliche Mitglieder syrischer Milizen sowie einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen unter anderem Mord von Zivilisten, Tötung und Folter vor. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz muss entscheiden, ob er die Anklage gegen die staatenlosen syrischen Palästinenser zulässt und eine Verhandlung ansetzt.
Die fünf Männer wurden im vergangenen Jahr am 3. Juli festgenommen. Sie sind weiterhin in Untersuchungshaft, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Gewalt gegen Palästinenser
Vier der Beschuldigten sollen spätestens ab Anfang 2012 in Syrien bewaffneten Milizen angehört haben, die sich für die so bezeichnete Befreiung Palästinas einsetzten. Die Milizen hätten seinerzeit im Auftrag des syrischen Regimes die Kontrolle über das Stadtviertel Yarmouk in der Hauptstadt Damaskus ausgeübt, hieß es in der Mitteilung. Dieses sei aus einem palästinensischen Flüchtlingslager entstanden, dort wohnten überwiegend Palästinenser.
«Ab Juli 2013 riegelte das syrische Regime Yarmouk vollständig ab, um dadurch die Zivilbevölkerung von weiteren Protesten gegen die damalige Regierung abzuhalten», teilte die oberste Anklagebehörde in Deutschland weiter mit. Es habe an Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung gemangelt.
Der fünfte Beschuldigte war laut Bundesanwaltschaft ab spätestens Frühjahr 2011 in der sogenannten Palästina-Abteilung des syrischen Militärischen Geheimdienstes tätig. In dieser Funktion habe er sich an der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung beteiligt.
Brutales Vorgehen gegen Zivilisten
Zum Beispiel sollen alle Angeschuldigten am 13. Juli 2012 auf Menschen geschossen haben, die in Yarmouk friedlich gegen die syrische Regierung demonstrierten. Mindestens sechs Opfer seien gestorben. Wiederholt hätten sie zudem Zivilisten aus Yarmouk an Checkpoints massiv körperlich misshandelt, sie unter anderem mit Gewehrkolben gegen den Kopf geschlagen.
Mehrfach hätten einige der Angeklagten darüber hinaus Zivilisten gefangen und an den syrischen Geheimdienst übergeben, hieß es weiter. Mehrere der Betroffenen «wurden in der Folge getötet oder verstarben auf Grund der lebensfeindlichen Haftbedingungen», erklärte die Bundesanwaltschaft.
dpa
Bild: Die Bundesanwaltschaft ist in dem Fall zuständig. (Archivbild) | Christoph Schmidt/dpa
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