
Ebling: Beim AfD-Ausschluss gilt der Einzelfall
Der Beschluss der Innenministerkonferenz im Umgang mit der AfD ist dem Rheinland-Pfälzer Innenminister Ebling zu schwach. Der SPD-Politiker erläutert seinen in die Kritik geratenen Vorstoß.
Mainz (dpa/lrs) -
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat die Entscheidung der Innenministerkonferenz (IMK) zur AfD als «erkennbar beschwerlichen Weg» bezeichnet. Das Ergebnis des letzten Treffens sei als Minimalkonsens nur gewesen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, kritisierte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.
Und das in einer Zeit, «wo man in Deutschland zu Recht ja auf die Konferenz schaute und wartete: Welche Rückschlüsse zieht man aus der aktuellen AfD-Debatte? Welche Rückschlüsse zieht man vor dem Hintergrund, dass wir eine Radikalisierung dieser Partei erleben?», sagte Ebling.
Die Arbeitsgruppe der IMK soll sich damit befassen, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen werden soll. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte gesagt, die Arbeitsgruppe werde eingerichtet, für den Fall, dass die vom Verfassungsschutz vorgenommene, aber zunächst wieder auf Eis gelegte, Einstufung der AfD gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werde. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist eine entsprechende Klage der AfD gegen die Einstufung anhängig.
Ebling will den Staat wehrhaft machen gegen Rechtsextremismus
Vom Rechtsextremismus gingen aktuell «sehr, sehr stark» Gefahren aus, auch von einer sich stärker radikalisierenden AfD, warnte Ebling im Deutschlandfunk. Rheinland-Pfalz wolle die Demokratie vor denen schützen, die sie von innen aushöhlen wollten. Daher werde die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue für Bewerber im öffentlichen Dienst verschärft. Rheinland-Pfalz verfolge damit den gleichen Ansatz wie Bayern, heißt es in einer Mitteilung seines Ministeriums vom Mittwoch.
Das Innenministerium hatte vergangene Woche erklärt, dass AfD-Mitgliedern der Weg in den öffentlichen Dienst künftig verschlossen werden solle und die Partei auf eine Liste mit mehr als 100 anderen als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen gesetzt - darunter etwa Al-Qaida, Reichsbürger, die Muslimbruderschaft und die KPD. Die Liste gehört zu der Verwaltungsvorschrift.
Innenministerium verschickt Klarstellung
Ebling räumte ein, dass dabei zunächst der falsche Eindruck eines «Automatismus» entstanden sei. Dies hatte Kritik vor allem von Verfassungsrechtlern hervorgerufen. Selbstverständlich müsse aber «jede Bewerbung einzeln geprüft werden», dies sei ein rechtsstaatlich hergebrachter Grundsatz, betonte der Minister jetzt. Die Einzelfallprüfung sei von vornherein vorgesehen gewesen, heißt es in der am Mittwoch verschickten «Klarstellung zur Verwaltungsvorschrift Verfassungstreue» seines Hauses.
«Wer diese Erklärung (Verwaltungsvorschrift) verweigert und dadurch begründete Zweifel an der eigenen Verfassungstreue im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt», heißt es in der Mitteilung noch einmal. «Auch für bereits bestehende Mitarbeitende kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen.» Es folgt der klärende Satz: «Entscheidend ist und bleibt in beiden Konstellationen der jeweilige Einzelfall.»
Parallele zu Bayern
«Damit verfolgt Rheinland-Pfalz den gleichen Ansatz wie Bayern», heißt es weiter. «Der Ministerrat hat dort am 24. Juni ebenfalls beschlossen, die AfD auf die Liste extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen.» Damit habe man ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können, hatte der dortige Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gesagt. Eine bloße Mitgliedschaft führe jedoch nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung. «Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden.» Das gilt auch in Rheinland-Pfalz.
Nicht die Zeit für ein Verbotsverfahren
Die Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren stelle sich aktuell nicht, sagte Ebling im Deutschlandfunk. «Wir sind nicht in einer Phase, in der wir ein Verbotsverfahren vermutlich erfolgreich führen könnten.»
dpa
Bild: Der rheinland-pfälzische Innenminister Ebling (SPD) erläutert im Deutschlandfunk und in einer Mitteilung noch einmal, wie die verschärfte Verwaltungsvorschrift Verfassungstreue gemeint ist. (Archivbild) | Arne Dedert/dpa
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