
Neuer Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspende
Diamant, Rhein oder klassisches Grab: Das neue Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz bietet viele Möglichkeiten. Gesundheitsminister Hoch erhofft sich auch Benefits für die Medizin und die Lebenden.
Mainz (dpa/lrs) -
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) erhofft sich von den neuen Bestattungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz auch mehr Gespräche in den Familien über das Lebensende, Sterben und Organspenden. «Menschen sind eher bereit, über Leben und Tod zu reden, wenn sie das Gefühl haben, sie können aktiv mitentscheiden», sagte Hoch im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Künftig haben sie in Rheinland-Pfalz viele Alternativen zu einer klassischen Beisetzung.
Das Gespräch über den eigenen Tod kann auch das Nachdenken über Organspenden leichter machen. | Helmut Fricke/dpa
«Dieses "Ich möchte, dass meine Asche im Rhein, im Meer oder unter dem Apfelbaum verstreut wird", das ist schon ein Thema, was einen Menschen so bewegt, dass man das Sterben auch leichter besprechen kann, als wenn einfach nur die Frage gestellt wird: Möchtest Du eigentlich einen Sarg oder eine Urne», sagte Hoch.
Hoch macht sich für Widerspruchslösung bei der Organspende stark
Er hoffe, dass die Menschen dann auch über ihr Testament, eine Patientenverfügung und über das Thema Organspende sprechen. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen will Hoch noch in diesem Jahr die Widerspruchslösung bei der Organspende über den Bundesrat erneut einbringen. Voraussichtlicher Termin ist der 26. September.
Dabei muss man anders als derzeit einer Organspende nicht zu Lebzeiten zustimmen oder Angehörigen die Entscheidung überlassen. Sondern man ist automatisch Organspender, es sei denn, man widerspricht. Diese Regelung gilt bereits in einer Reihe von Ländern.
Rheinland-Pfalz will zusammen mit Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr noch einmal das Thema Widerspruchslösung bei Organspenden in den Bundesrat einbringen. (Symbolbild) | Michael Kappeler/dpa
Alter ist kein Ausschlusskriterium für Organspenden
Viele glaubten, sie seien für eine Organspende zu alt, berichtete der Gesundheitsminister. «Doch Alter ist kein Ausschlusskriterium», betonte Hoch. «Die älteste Organspenderin in Rheinland-Pfalz, von der ich gehört habe, war 84 Jahre alt.» Wichtig sei, dass sich die Menschen damit auseinandersetzten. «Und wenn sie aufschreiben, sie wollen nicht Organspender sein. Auch das hilft den Medizinern und den Krankenhäusern und den Angehörigen.»
Bestattungsgesetz wird nach rund 40 Jahren modernisiert
Mit dem neuen Bestattungsgesetz soll die Sargpflicht wegfallen, das macht auch Tuchbestattungen für jedermann möglich. Erlaubt werden sollen auch Bestattungen in größeren Flüssen. Rheinland-Pfalz möchte auch erlauben, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten gefertigt werden. In Deutschland ist das Fertigen solcher Erinnerungsstücke zwar nicht möglich, wohl aber zum Beispiel in den Nachbarländern Schweiz und Österreich.
dpa
Bild: Das neue Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz ermöglicht Bestattungen im Meer und in Flüssen. (Symbolbild) | Carsten Rehder/dpa
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