Gesetzentwurf: Saarland soll leichter investieren können

 

Gesetzentwurf: Saarland soll leichter investieren können

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das Bremen und dem Saarland finanziell mehr Luft verschaffen soll. Auch sie sollen mehr Schulden aufnehmen können.

Berlin/Saarbrücken (dpa/lrs) -

Das Saarland soll wie andere Bundesländer auch mehr Investitionen in die Zukunft tätigen können. Bisherige Auflagen im Zusammenhang mit sogenannten Sanierungshilfen sollen gelockert werden. Dazu brachte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf auf den Weg, wie das Finanzministerium mitteilte. Die geplante Änderung soll auch für Bremen gelten.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, mit der Gesetzesänderung werde ermöglicht, dass alle Bundesländer stärker investieren könnten. «Zu vieles in unserem Land wurde kaputtgespart. Der Investitionsstau ist groß.»

 Bisherige Auflagen im Zusammenhang mit sogenannten Sanierungshilfen sollen gelockert werden.

Bisherige Auflagen im Zusammenhang mit sogenannten Sanierungshilfen sollen gelockert werden. | Michael Kappeler/dpa

Darum geht es konkret

Konkret geht es um eine Änderung des Sanierungshilfengesetzes. Das Saarland und Bremen erhalten seit 2020 jährlich jeweils 400 Millionen Euro Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt. Im Gegenzug sind beide Länder verpflichtet, ihre übermäßig hohen Schulden abzubauen. Nach der bisherigen Gesetzeslage können sie nicht Kredite wie alle anderen Länder aufnehmen, weil sie sonst auf die Sanierungshilfen verzichten müssten.

Was soll die Änderung bringen?

Nach der geplanten Gesetzesänderung, welcher der Bundestag zustimmen muss, sollen auch Länder, die Sanierungshilfen erhalten, den durch eine Lockerung der Schuldenbremse für die Länder ermöglichten höheren Verschuldungsspielraum nutzen können - ohne dass Sanktionen nach dem Sanierungshilfegesetz folgten.

«Die Möglichkeit für Bremen und das Saarland zur Aufnahme struktureller Kredite ist im Vergleich aller Länder dennoch weiterhin beschränkt», teilte das Finanzministerium mit. Damit solle eine übermäßige Verschuldung abgebaut werden. Außerdem sollten beide Länder verpflichtet werden, regelmäßig über den Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie über Maßnahmen zur künftig eigenständigen Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten.

Bundestag und Bundesrat hatten bereits eine Lockerung der Schuldenbremse beschlossen. Die Länder dürfen – genau wie der Bund – zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Anke Rehlinger (SPD) begrüßte die Entscheidung. (Archivbild)

Anke Rehlinger (SPD) begrüßte die Entscheidung. (Archivbild) | Bernd von Jutrczenka/dpa

Was sagen das Saarland und Bremen dazu?

Nach der nun noch ausstehenden Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat gebe es die notwendige Planungssicherheit, um das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch weiterhin zu verfolgen, sagte die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) laut Mitteilung. «Gleiches Recht für alle ist ein Grundsatz, der nicht zur Disposition gestellt werden darf.»

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sagte demnach, die Regelung gewährleiste, dass auch im Saarland und in Bremen eine konsequente Politik für Wachstum und Beschäftigung betrieben werden könne.

dpa

Bild: Durch die Änderung des Sanierungshilfengesetzes soll das Saarland leichter Zukunftsinvestitionen tätigen können. (Symbolbild) | Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Regionale Nachrichten, Reportagen und Portraits aus dem Mittelrhein-Gebiet.

Datum: 23.07.2025
Rubrik: Lokales
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

caspers mock - Der Rechtstipp

caspers mock - Der Rechtstipp
Folge: Business TV | Neu! EU-weite Entgelttransparenzrichtlinie

Sendung vom 21.07.2025

Film ab!

Film ab!
Folge: Film ab! - Die Schlümpfe: Der große Kinofilm

Sendung vom 18.07.2025

Hallo im Zoo

Hallo im Zoo
Folge: Ganzkörperfütterung aus eigener Haltung im Zoo Neuwied

Sendung vom 18.07.2025