
«Sicher ist sicher» – Geflügelhalter froh über Stallpflicht
Geflügelbesitzer im Saarland müssen jetzt handeln: Ab 30. Oktober gilt eine Stallpflicht. Es ist die erste bundesweit. Was Halter dazu sagen.
Saarbrücken (dpa/lrs) -
Gerhard Lorson hat seinen Stall bereits zugemacht. «Sicher ist sicher», sagte der Halter von rund 15.000 Hühnern in Wadgassen-Differten im Saarland. Er findet es gut, dass das Saarland nach dem Ausbruch der Vogelgrippe von diesem Donnerstag an als erstes Bundesland eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Keiner wolle, dass ein infizierter Kranich auf seinem Gelände lande – und man dann seine Tiere töten müsse.
«Bei uns fliegen auch die Zugvögel drüber und wenn man sie nachts hört, dann zuckt man schon zusammen», sagte er. Normalerweise habe er rund 6.000 Tiere im Freilaufgehege. Sie könnten aber weiterhin in den «Wintergarten» im Stall – mit Dach und Zaun. «Da können sie genug bei frischer Luft rennen», sagte Lorson.
Stallpflicht soll Übertragung der Geflügelpest verhindern
Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht hatte das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, wie das saarländische Umweltministerium mitteilte. Ziel ist es, die Übertragung der Geflügelpest auf Zucht- und Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Auch der Bauernverband Saar begrüßte die Einführung der Stallpflicht im Bundesland. «Es ist richtig so, dass die Tiere nicht mehr im Freilauf sind, damit der Kontakt zu Wildvögeln begrenzt oder ausgeschlossen wird und somit die Infizierung der Bestände nicht mehr so einfach möglich ist», sagte Marius Linderich der Deutschen Presse-Agentur.
Der Präsident der Landwirtschaftskammer, Erhard Ecker, nennt die Stallpflicht das kleinere Übel. «Wir wollen nicht, dass sich diese schlimme Krankheit auf unsere Tiere überträgt.» Er ging davon aus, dass die Stallpflicht die nächsten vier Wochen bestehen bleibe. Für Hobbyhalter, die für den Eigenbedarf ein paar Hühner im Garten haben, könnte sie eine Herausforderung sein. «Es reicht schon, wenn sie den Auslauf überdachen», sagte er.
Bundesweit mehr Geflügelpest-Ausbrüche in Betrieben
Im Saarland gibt es derzeit einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist. Hinzu kommen fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise.
Bundesweit greift die Geflügelpest auf immer mehr Betriebe über. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte, stieg die Zahl der seit Anfang September erfassten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35. Täglich würden neue Fälle gemeldet, das Infektionsgeschehen sei weiterhin sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin.
Besonders betroffen seien weiterhin Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500.000. Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, werden Hühner, Enten, Gänse und Puten in den betroffenen Betrieben gekeult und entsorgt.
Im Saarland gibt es strikte Schutzmaßnahmen
Die Allgemeinverfügung im Saarland besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen untergebracht werden müssen. Alternativ können sie unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Zudem sind Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Das gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Einhaltung der Maßnahmen wird vom Umweltministerium und dem Landesamt kontrolliert.
Strenge Kontrollen und Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit.
Bundesweit breitet sich das Vogelgrippe-Virus nach Angaben des FLI derzeit stark aus. Weil momentan viele Kraniche und andere Wildvögel über das Land ziehen, wird mit einer weiteren Ausbreitung der Infektion gerechnet.
Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gelte als äußerst gering und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten, hieß es. «Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall.»
dpa
Bild: Geflügel muss im Stall bleiben. | Frank Hammerschmidt/dpa
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