100 Jahre alte Eschen gelten als Naturdenkmäler

Bäume verhindern Neubau

100 Jahre alte Eschen gelten als Naturdenkmäler

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat sich entschieden, die beiden 100 Jahre alten Eschen in Andernach zu schützen. Ein Eigentümer hatte eine Baugenehmigung gefordert, diese wurde von den Richtern abgelehnt. Dem Eigentümer gehört ein bislang unbebautes Grundstück am Kirchberg, an dessen Rand die beiden Eschen stehen. Die Stadt lehnte seinen Antrag, um ein Einfamilienhaus zu bauen, ab, da die beiden Eschen als Naturdenkmäler gelten. Diese Entscheidung klagte er vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz an, allerdings ohne Erfolg. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es rechtlich in Ordnung sei, den Schutz der Naturdenkmäler höher zu bewerten als das Interesse des Eigentümers und es nicht vereinbar wäre, auf dem Grundstück zu bauen und die Eschen dabei unversehrt zu lassen.

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Datum: 19.07.2022
Rubrik: Gesellschaft
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