
Suche nach Messfehlern läuft
VGH gibt Kläger recht - Einsicht in Unterlagen gewährt
In einem Rechtsstreit können geblitzte Autofahrer einen Anspruch auf Einsicht in bestimmte Unterlagen einer Radarfalle haben. Einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde gab der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz statt. Grund dafür war, dass der Kläger ansonsten in seinem Recht eines fairen Prozesses verletzt werde. Demnach hat der Kläger den Anspruch darauf, die Wartungs- und Instandsetzungsunterlagen des Messgerätes einzusehen, welches ihn auf der A1 in der Eifel geblitzt hatte. Insgesamt soll er 35 Stundenkilometer zu schnell gewesen sein. Somit kann er selbst nach Messfehlern suchen, die ihn entlasten könnten.
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