Panne bei Gebäude- und Wohnungszählung vor allem im Großraum Koblenz

Update zur Zensus-Panne

Panne bei Gebäude- und Wohnungszählung vor allem im Großraum Koblenz

Bad Ems (dpa) - Von der Panne mit Androhungen von Zwangsgeld bei der Gebäudezählung in Rheinland-Pfalz ist überwiegend der Großraum Koblenz betroffen. «Da wir eine Konzentration der rund 600 Fälle, in denen weder Erst- noch Erinnerungsschreiben zugestellt wurden, im Bezirk eines bestimmten Zustell-Dienstleisters festgestellt haben, werden wir das Mahnverfahren für den gesamten Zustellbereich stoppen», teilte der Präsident des Statistischen Landesamts, Marcel Hürter, am Freitag in Bad Ems mit.

Diese Adressaten hatten gleich ein Mahnschreiben mit der Androhung von 300 Euro Zwangsgeld erhalten, die ersten beiden Briefe aber nicht. Teilweise seien ganze Straßenzüge betroffen, unter anderem in Koblenz und Andernach.

Insgesamt wurden allerdings Tausende Eigentümer zu unrecht gemahnt, wie Hürter mitteilte. Bei rund 3000 Adressaten habe sich die Meldung der Daten und der Versand der Mahnschreiben überschnitten. In 3500 weiteren Fällen hätten die Eigentümer übersehen, dass sie mehrere Wohnungen melden mussten. Sie hätten nur Angaben zu einer Adresse gemacht und für die anderen Wohnungen oder Häuser ein Mahnschreiben bekommen. In anderen Fällen sei eine Person auch mit verschiedenen in Registern hinterlegten Namen mehrfach angeschrieben worden. «Wenn nur unter einem der angeschriebenen Namen geantwortet wurde, ging an den zweiten Namen ein Erinnerungs- und später das Mahnschreiben raus.»

Hürter stellte aber klar: «Die überwiegende Mehrheit der rund 80 000 Eigentümerinnen und Eigentümer, die kürzlich ein Mahnschreiben erhalten haben, hatten auf das Erstanschreiben im Mai und die Erinnerung Ende Juni beziehungsweise Anfang Juli nicht geantwortet.» Inzwischen hätten jedoch mehr als 90 Prozent der rund 1,3 Millionen angeschriebenen Eigentümer ihre Daten zu den Gebäuden und Wohnungen gemeldet.

«Wegen der Zustellungsprobleme können wir die Adressaten im Großraum Koblenz nur um freiwillige Meldungen bitten», betonte Hürter. Dieser Zustellbezirk werde auch vom Versand der zweiten Mahnwelle mit rund 70 000 Schreiben ausgenommen. Vor dem Versand dieser Schreiben werde aber auch noch einmal geprüft, ob die Eigentümer nicht inzwischen geantwortet haben.

Die erste Gebäude- und Wohnungszählung seit 2011 sei eine Vollerhebung, und es bestehe nach dem Gesetz Auskunftspflicht, erläuterte Hürter. «Erfahrungsgemäß gibt es bei jeder Großzählung rund zehn Prozent Adressaten, die auf Erstanschreiben und Erinnerungen nicht reagieren», sagte der Präsident der Statistikbehörde. «Dahinter steckt in den allermeisten Fällen keine Verweigerungshaltung.» Allerdings könnten rund 350 Mahnbriefe auch der Reichsbürgerszene zugerechnet werden.

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Datum: 12.08.2022
Rubrik: Verkehr
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