Bußgeldstrafen für Wasserentnahme aus Fließgewässern

Rhein-Lahn-Kreis zieht die Maßnahmen an

Bußgeldstrafen für Wasserentnahme aus Fließgewässern

Ab sofort verbietet der Rhein-Lahn-Kreis die Wasserentnahme aus Bächen, Seen oder Flüssen. Grund dafür sei die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in den Gewässern. Nach Angaben des Kreises wird die Einhaltung des Verbotes kontrolliert und ein Verstoß werde mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Im Kreis Neuwied wird es ebenfalls das Verbot geben, nachdem in den vergangenen Tagen immer wieder Fälle entdeckt worden waren, bei denen Wasser aus Flüssen und Bächen abgezapft wurde, um den Garten zu bewässern. Auch der Westerwald und die Kreise Altenkirchen und Mayen-Koblenz appellierten an ihre Bürgerinnen und Bürger, kein Wasser aus Fließgewässern zu entwenden.

Der Kreis Cochem-Zell hat zudem bereits seit Mitte August die Bewässerung von privaten Rasen- und Grünflächen verboten. Gleiches gilt für Sport- und Spielplätze und Swimmingpools, außerdem dürfen Fahrzeuge außerhalb einer offiziellen Waschanlage nicht mehr gewaschen werden.

Das Video-Newsportal der Region Koblenz.

Datum: 24.08.2022
Rubrik: Gesellschaft
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