Hinterbliebene im Polizistenmord-Prozess fordern Schmerzensgeld

Antrag sei «das gute Recht» der Nebenklage

Hinterbliebene im Polizistenmord-Prozess fordern Schmerzensgeld

Kaiserslautern (dpa/lrs) - Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf eine Polizistin und ihren Kollegen Ende Januar in der Pfalz fordern Angehörige Schmerzensgeld von dem Hauptangeklagten. Die Eltern und die beiden Schwestern der Polizistin seien seit der Tat erheblich belastet und in therapeutischer Behandlung, sagte ein Vertreter der Nebenklage am Freitag im Landgericht Kaiserslautern.

«Ihr Alltag ist zusammengebrochen. Es ist unklar, ob sie je wieder arbeitsfähig sein werden.» Er nannte eine Summe von insgesamt rund 50 000 Euro. Zudem soll der Hauptangeklagte Schadenersatz leisten.

Dem 39-Jährigen wird in dem seit Ende Juni laufenden Prozess vorgeworfen, dass er die 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen fünf Jahre älteren Polizeikommissar bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Kreisstraße bei Kusel erschossen haben soll. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Jagdwilderei vertuschen wollte. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten kritisierte den Antrag der Nebenklage. «Ich bin zutiefst erschüttert. Sie bringen uns dazu, dass wir nun die gesamte Familie hören müssen. Das wollten wir doch vermeiden», sagte der Anwalt des 39-Jährigen. Der Antrag führe in dieser Form auch zur Verlängerung des Verfahrens. «Da reden wir von April, Mai, Juni.»

Richter Raphael Mall sagte, der Antrag sei «das gute Recht» der Nebenklage. Aber auch er sehe das Problem, dass das Verfahren länger dauern könne, wenn der Antrag in dieser Form bleibe. «Bitte überlegen Sie sich das noch einmal gut», appellierte Mall. Auch ohne dies vereinbarte das Gericht am Freitag schon Termine bis Jahresende.

Unterdessen platzte an diesem 16. Verhandlungstag die geplante Anhörung von Zeugen. Grund war die Corona-Erkrankung eines Sachverständigen. Vernommen werden sollten Experten etwa zu möglichen DNA- oder Schmauchspuren an der Kleidung des Hauptangeklagten.

Nebenangeklagter ist ein 33 Jahre alter Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, er habe beim Verwischen der Spuren geholfen. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im nahe gelegenen Saarland festgenommen worden. Der nächste Verhandlungstag soll der 28. September (13.00 Uhr) sein.

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Datum: 23.09.2022
Rubrik: Gesellschaft
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