
Alle Jahre wieder moniert der Bund der Steuerzahler Geldverschwendung
Sonderurlaub und Sitzbänke im Schwarzbuch des Steuerzahlerbunds
Mainz (dpa/lrs) - Lange Sonderurlaube für Staatssekretäre, Solar-Sitzbänke mit Internet, ein jahrelanges Baugerüst und die Facebook-Werbung des Umweltministeriums: 4 der 100 Projekte aus dem Schwarzbuch des Steuerzahlerbunds (BdSt) stammen auch 2022 aus Rheinland-Pfalz. Der Verein prangert jedes Jahr Projekte an, bei denen aus seiner Sicht Geld verschwendet wurde.
Die Stadt Mainz habe 2013 an der Volkshochschule ein provisorisches Fluchttreppengerüst angemietet und erst in diesem Jahr - zumindest weitgehend - abgebaut, stellt der BdSt fest. Eigentlich habe es nur zwei Jahre stehen sollen bis zur Sanierung des Gebäudes, diese sei aber aus Kostengründen immer wieder verschoben worden. Die Gesamtmietkosten betrugen dem Steuerzahlerbund zufolge rund 168 000 Euro brutto plus 268 000 Euro für das neue Treppenhaus.
Der finanziell klamme Kreis Kusel wolle mit Hilfe von Fördertöpfen für seine 98 Gemeinden je eine Sitzbank mit Solar und Internetanschluss anschaffen, kritisiert der Verein. Die voraussichtlichen Kosten beziffert er auf mehr als 600 000 Euro und warnt vor drohender Verschwendung. «An so manchen Orten im Kreis Kusel gibt es keinen Mobilfunkempfang. Da braucht es keine Symbolpolitik nach der Art der "schlauen" Bänke, sondern eine flächendeckende Anbindung an Mobilnetz und Breitband-Internet.»
Drei Sonderurlaube für Staatssekretäre der Landesregierung mit einer Zeitdauer von 13 Monaten bis zu zehn Jahren hätten nach Ansicht des Steuerzahlerbunds gar nicht genehmigt werden dürfen. Und darüber hinaus: «Amtsbezüge erhalten die Dauerurlauber in dieser Zeit zwar nicht, aber die Sonderurlaubszeit wird auf die späteren Versorgungsbezüge angerechnet», kritisiert der Verein. «Je nachdem, wie alt die Ruheständler werden, geht es um sechs- bis siebenstellige Mehrausgaben, die aus den Sonderurlauben resultieren.»
Der Verein moniert auch die für rund 10 000 Euro geschaltete Facebook-Werbung des Umweltministeriums. «Dass es nicht rechtens ist, eine parteinahe Klientel per steuerfinanzierter Zielgruppenwerbung zu beglücken, war dem Ministerium so klar, dass es diese Praxis sofort beendete», stellt der BdSt fest. Er moniert aber: «Insofern hätte auch nicht die 4,5-fache Summe (45 000 Euro) der beanstandeten Facebook-Werbung für ein überflüssiges Gutachten ausgegeben werden müssen.»
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