ADAC: Tipps für das Fahren bei Glatteis

Nach zahlreichen Unfällen und Ausfällen durch glatte Straßen

ADAC: Tipps für das Fahren bei Glatteis

ADAC - In weiten Teilen von Rheinland-Pfalz führt das eisige Winterwetter aktuell zu schwierigen Straßenverhältnissen. Es kam zu zahlreichen Verkehrsunfällen, insbesondere in Koblenz  und Mainz. Neben den Räumfahrzeugen ist die ADAC Straßenwacht im Dauereinsatz und musste bislang einige hundert Male ausrücken.

Nachfolgend finden Sie unsere Tipps für das Fahren bei Glatteis:
Vorausschauend und umsichtig fahren ist bei Glatteis das A und O. Die Devise lautet: größeren Abstand zum Vordermann halten, sanft bremsen und gefühlvoll lenken. Und wenn man unterwegs vom Eisregen überrascht wird: lieber eine Pause einlegen und dort im Zweifel auf den Streudienst warten. Besonders tückische Glätte-Fallen sind Brücken, weil sie von oben und von unten „gekühlt“ werden. Signale für Glatteis sind leisere Abrollgeräusche, eine unnatürlich weich werdende Lenkung und durchdrehende Antriebsräder.

Was muss ich vor Fahrtantritt beachten:
Seit einigen Jahren haben wir eine „situative Winterreifenpflicht“, dass bei Glatteis und Schnee die Reifen aufgezogen sein müssen, ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Im Winter ist es ratsam, Eiskratzer, Handbesen und Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto zu haben. Auch die Scheibenwischanlage muss stets mit ausreichend Frostschutzmittel aufgefüllt sein. Die Scheiben müssen komplett von Eis befreit werden, denn wer nur mit einem „Guckloch“ unterwegs ist, riskiert einen Unfall - im Falle eines Crashs droht Mithaftung. Den Motor sollten Autofahrer allerdings nicht warmlaufen lassen. Denn nicht nur der Spritverbrauch steigt enorm an, es belastet auch die Umwelt - und der Motorverschleiß steigt erheblich. Eine weitere Folge kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sein.

Wer haftet bei Blitzeis-Unfällen:
Trotz bester Ausrüstung und vorausschauender Fahrweise sind Glatteisunfälle häufig nicht zu vermeiden. 2021 waren nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden Schnee und Eis für 5786 Unfälle mit Personenschaden verantwortlich (2020: 2269). Doch wer haftet nach einem Unfall auf Blitzeis? Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Autofahrer oder der Autofahrerin. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.

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Datum: 19.12.2022
Rubrik: Verkehr
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