Zweifel an Verfassungstreue wegen Tattoos

Polizeibewerber scheitert

Zweifel an Verfassungstreue wegen Tattoos

Koblenz/Trier (dpa/lrs) - Die Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen an der Verfassungstreue zweifeln lassen. Dies gilt auch, wenn die Kleidung die Tattoos verdeckt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Donnerstag in einem Eilrechtsschutzverfahren (2 B 10974/22.OVG).

Der Antragsteller aus dem Nordwesten von Rheinland-Pfalz hatte sich Anfang 2022 um die Einstellung als Polizeikommissar-Anwärter beworben. Auf seinem Rücken finden sich laut OVG über die gesamte Schulterbreite die tätowierten Worte «Loyalty», «Honor», «Respect» und «Family» in der altertümlich wirkenden Schriftart «Old English».

Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz lehnte seine Einstellung ab: Ähnliche Tätowierungen würden von Rockergruppen verwendet. Jemand mit solchen Tattoos könnte zu einem Ehrenkodex stehen, der sich mit den Werten einer modernen Bürgerpolizei nicht in Einklang bringen lasse. Der Antragsteller wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht Trier und scheiterte. Das OVG wies seine Beschwerde dagegen zurück.

Zwar dürfe sich ein Dienstherr dem Wandel der Zeit nicht verschließen - Tätowierungen bedeuteten nicht generell ein Pflichtverstoß, befand das OVG. Doch aus Inhalt und Gestaltung von Tattoos könne sich auch eine andere Beurteilung ergeben, selbst wenn es nicht direkt um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gehe. Gerade für den Polizeidienst gebe es hohe Anforderungen an die Gesetzestreue.

Das «Old English»-Schriftbild der Tattoos des Antragstellers ähnele dem Schriftzug der verfassungsfeindlichen, in Deutschland verbotenen Gruppierung «Blood and Honour» (Blut und Ehre). Zudem fänden die tätowierten Worte «Loyalty», «Honor», «Respect» und «Family» eine weitgehende Entsprechung in Inhalten der ebenfalls zerschlagenen rechtsextremistischen Gruppierung «Oldschool Society». All dies lasse bezweifeln, dass der Antragsteller für Freiheitsrechte und rechtsstaatliche Regeln uneingeschränkt einstehe.

Der OVG-Beschluss im Eilrechtsschutzverfahren ist zwar rechtskräftig, doch könnte noch ein Hauptsacheverfahren folgen.

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Datum: 30.12.2022
Rubrik: Gesellschaft
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