Cochem: Keine Zahlung für kaputten Ferrari

Berufung zurückgewiesen

Cochem: Keine Zahlung für kaputten Ferrari

Einer Versicherung muss die Verbandsgemeinde Cochem keinen Schadensersatz für einen kaputten Ferrari bezahlen. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts bestätigt und somit die Berufung der Versicherung abgewiesen. Im Sommer 2019 war der Sportwagenfahrer auf dem Weg zu einem Hotel im Cochemer Stadtteil Cond. Bei der Fahrt dorthin setzte der Fahrer mit seinem teuren und tiefergelegten Sportwagen in einer kleinen Straße auf einem erhöhten Gullydeckel auf. Seine Versicherung forderte die Reparaturkosten von über 62.000 Euro von der Verbandsgemeinde Cochem zurück. Begründung dafür war, dass die Verbandsgemeinde nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sei. Laut Oberlandesgericht hätte der Fahrer vorsichtiger fahren müssen.

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Datum: 26.03.2022
Rubrik: Verkehr
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