caspers mock - Der Rechtstipp

14.09.2026

Business TV | Vorsteuerabzug trotz gescheitertem Projekt. Was Unternehmen wissen müssen | Rechtstipp

Was passiert mit dem Vorsteuerabzug, wenn ein unternehmerisches Projekt scheitert und anschließend Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden? Der Bundesfinanzhof hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen: Auch Rechts- und Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Entscheidend ist dabei, ob die Kosten ausschließlich durch eine unternehmerische Tätigkeit veranlasst wurden und die ursprüngliche Absicht, steuerpflichtige Umsätze zu erzielen, objektiv nachweisbar ist. Das Scheitern eines Projekts führt daher nicht automatisch zum Verlust des Vorsteuerabzugs.

Rechtsanwältin Jessica Zerge-Vetter von Caspers Mock Anwälte erläutert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs und ihre praktische Bedeutung für Unternehmen.

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