Vermischtes
29.11.2022
Interessiert uns Corona noch?
Auf Grundlage der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz werden die bisherigen Corona-Verordnungen in großen Teilen gelockert. Betroffen sind besonders die Maskenpflicht sowie die Test- und Isolationspflicht. Das Tragen einer Maske ist für Infizierte künftig nur während der ersten fünf Tage der Infektion verpflichtend. Auch das Arbeiten ist für infizierte unter Auflagen wieder möglich.
Wie kommen die Lockerungen in diesen Zeiten bei den Koblenzern und Koblenzerinnen an? Wir waren in der Koblenzer Altstadt und haben uns umgehört.
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