Änderung von Landesaufnahmegesetz in Rheinland-Pfalz beschlossen

Die Kommunen seien am Limit

Änderung von Landesaufnahmegesetz in Rheinland-Pfalz beschlossen

Mainz (dpa/lrs) - Rheinland-Pfalz hat die Verteilung von Bundesmitteln für die Flüchtlingsversorgung geregelt. Der Landtag in Mainz stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit für eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes.

Nach den Plänen der Ampelfraktionen werden die zugesagten Bundesmittel für die Flüchtlingsversorgung in Höhe von 121,6 Millionen Euro nun nach zwei Verteilerschlüsseln an die Kommunen fließen: Auf Basis der Bevölkerungszahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie aufgrund des Anteils der geflüchteten Menschen, die in den jeweiligen Kommunen mit Aufenthaltserlaubnis registriert sind. Neben dem Ausgleich der Kosten für Aufnahme und Unterbringung sieht das Landesaufnahmegesetz auch Mittel für Integration und Digitalisierung vor.

Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) verwies in der Debatte auf die anstehenden Gespräche der Länder mit der Bundesregierung im November, bei denen es erneut über die Finanzierung der Aufnahmen, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen gehen soll. Dabei müsse eine langfristige Vereinbarung mit dem Bund erreicht werden. Das Land lasse die Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der gemeinsamen Bewältigung der Fluchtaufnahme nicht im Stich.

CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder betonte im Parlament die große finanzielle und organisatorische Aufgabe der Kommunen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten. Die Kommunen forderten zu Recht eine Vollkostenerstattung. Die nach dem Flüchtlingsgipfel von Bund und Ländern zugesagten rund 121,6 Millionen Euro seien nicht ausreichend. Es müsse dringend der Druck aus den Kommunen genommen werden, damit diese handlungsfähig blieben.

Auch AfD-Fraktionschef Michael Frisch und der Vorsitzende der Fraktion der Freien Wähler, Joachim Streit, mahnten eine Vollkostenerstattung für die Städte, Gemeinden und Landkreise an. Die Kommunen seien am Limit. Das Land müsse alle Bundesmittel für die Flüchtlingsversorgung an die Kommunen vollständig weiterreichen.

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Datum: 20.07.2023
Rubrik: Gesellschaft
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