Streit um Bereitschaftspraxen: KV weist Minister-Äußerungen zurück

Gesundheitsminister Clemens Hoch sieht es als: "Verkennung des Praxisalltags"

Streit um Bereitschaftspraxen: KV weist Minister-Äußerungen zurück

Mainz (dpa/lrs) - Im Streit um die angekündigte Schließung von sieben ärztlichen Bereitschaftspraxen hat die rheinland-pfälzische Kassenärztliche Vereinigung (KV) Gesundheitsminister Clemens Hoch eine Verkennung des Praxisalltags vorgeworfen. Die Äußerungen des Ministers stellten «eine befremdliche Missachtung der ärztlichen Selbstverwaltung» dar, erklärte der Vorsitzende des Vorstands der KV Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, am Sonntag in Mainz. Er wünsche sich, dass sich die Politik ernsthaft mit den Problemen in der ambulanten Versorgung befasse und konstruktiv nach Lösungen für Praxen und Patienten suche.

Am Freitag hatte die KV mit Blick auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten die Schließung der sieben Bereitschaftspraxen zu Beginn kommenden Jahres bekanntgegeben. Die Vertreterversammlung der KV habe sich am Mittwoch entschieden, die Regelungen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes notgedrungen zum 1. Januar 2024 anzupassen. Minister Hoch (SPD) hatte empört reagiert. «Diese Übersprungshandlung der KV ist nicht nachvollziehbar und geht zu Lasten der Patientinnen und Patienten». Leidtragende seien zudem die Krankenhäuser und Notaufnahmen, die das kompensieren müssten. Es sei Aufgabe der KV, den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen. Er werde den Vorstand der KV zeitnah ins Ministerium einbestellen.

Das Bundessozialgericht hatte im Oktober entschieden, dass ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Nach einer Prüfung der Konsequenzen hatte die KV Rheinland-Pfalz erklärt, der Richterspruch wirke sich erheblich auf den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) im Land aus. Als Konsequenz würden auch die Dienststunden des ÄBD ab Januar 2024 verkürzt.

Am Sonntag erklärte Heinz von der KV, die Ärztinnen und Ärzte sowie ihr Praxispersonal engagierten sich tagtäglich, «um politische Fehlentwicklungen und ausbleibenden Reformwillen abzufedern. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass sie längst an ihre Grenzen stoßen und Entlastung dringend notwendig ist».

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Datum: 20.11.2023
Rubrik: Gesellschaft
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