
Ersatzfreiheitsstrafen um die Hälfte gekürzt
Ersatzfreiheitsstrafen werden kürzer
Mainz (dpa/lrs) - Ersatzfreiheitsstrafen für rechtskräftig zu Geldstrafen Verurteilte sind künftig nur noch halb so lang. Auf diese von Rheinland-Pfalz seit 2020 geforderte Änderung des Bundesgesetzgebers zum 1. Februar hat Justizminister Herbert Mertin am Mittwoch in Mainz aufmerksam gemacht. «Ein Tag Freiheitsstrafe wiegt meiner Meinung nach deutlich schwerer als die Einbuße eines Tageseinkommens», sagte der FDP-Politiker. «Zudem leistet der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel keinen Beitrag zur Resozialisierung des Betroffenen, belastet aber gleichzeitig die Justizvollzugsanstalten.»
Bisher entsprach ein Tagessatz einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Durch die Gesetzesänderung sind es jetzt zwei, sodass sich die Haftzeit halbiert. Zahlt ein zu einer Geldstrafe Verurteilter den Betrag nicht, tritt die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe an die Stelle der Geldstrafe.
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