Ein Festakt für ein Gesetz

Vermischtes

Ein Festakt für ein Gesetz

Die Juristische Gesellschaft Mittelrhein lud in die Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts Koblenz zu einer besonderen Veranstaltung ein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trat erstmalig zum 1. Januar 1900 in Kraft und ersetzte über 100 regionale Gesetze in Deutschland. So kann man nunmehr auf 125 Jahre zurückblicken. Hierzu wurde Prof. Dr. Andreas Roth von der Universität Mainz zum Vortrag gewonnen. Prof. Dr. Roth legte zunächst die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zwischen 1874 und 1896 dar. Er hob die Rahmenbedingungen hervor sowie die damaligen Schritte über mehrere Kommissionen. Eine umfangreiche Schlussredaktion fand 1895 statt. Danach spann er den Bogen über 125 Jahre Rechtsanwendung des Gesetzes. Das bürgerliche Gesetzbuch diente der Rechtsordnung im Kaiserreich, der Weimarer Republik, der nationalsozialistischen Zeit und seit Ende des 2. Weltkrieges der Bundesrepublik Deutschland. An verschiedenen Beispielen erläuterte er die Reformen seither, hob aber auch hervor, dass das Gesetz bereits zum 01.01.1900 ein Schritt zu einer modernen und liberalen Gesellschaft war. Leider wurden insbesondere Vorschriften des Familienrechts in der Zeit des Nationalsozialismus missbraucht. Dies lag jedoch nicht am Gesetzestext, sondern an der Bereitschaft in dieser Zeit, Recht zu beugen.

Die Veranstaltung im vollbesetzten großen Sitzungssaal des Oberlandesgerichts wurde eröffnet durch die Begrüßung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs. Grußworte des Ministeriums der Justiz sprach Staatssekretär Herr Dr. Matthias Frey. Der Vorsitzende der Juristischen Gesellschaft Hans-Jörg Assenmacher stellte das Thema und den Referenten vor.

Es beeindruckte wie die Redner persönliche Worte für den verstorbenen Minister Herbert Mertin fanden. Notar Hans-Jörg Assenmacher bat daher das Auditorium um eine Schweigeminute für den Verstorbenen.

Die Juristische Gesellschaft Mittelrhein veranstaltet im Laufe eines Jahres Vorträge zu grundsätzlichen Themen aus allen Rechtsgebieten. Sie möchte dadurch den Justizstandort in der Region Koblenz auch als Standort juristischen Fachwissens sichtbar machen. Koblenz und die Region gehört mit ihren vielfältigen Justizeinrichtungen zu einem der herausragenden Standorte in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Juristische Gesellschaft Mittelrhein e. V.

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Datum: 19.03.2025
Rubrik: Vermischtes
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