Pornoplattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen

Vermischtes

Pornoplattformen müssen Kinder- und Jugendmedienschutz umsetzen

Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt Sperrverfügung gegen Pornoseiten

 

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in zwei Beschlüssen die Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. zurückgewiesen, mit denen sich das Unternehmen gegen die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen 1&1 zur Wehr setzen wollte.

 

„Das ist ein starkes Signal für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland“, erklärt Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. „Mit der Entscheidung stärkt das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. den Einsatz der Medienanstalt RLP für ein Netz, in dem sich auch Kinder sicher bewegen können.

 

Der Sperrverfügung lag eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten zugrunde. Diese hatte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) festgestellt und entsprechende Maßnahmen beschlossen.

 

Pornoseiten verstoßen gegen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

 

Dr. Marc Jan Eumann: „Wer sich weigert, einfache und zumutbare Alterskontrollen für Pornographie einzuführen, handelt auf jeden Fall rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hat dies entsprechend klar bestätigt. Die Anbieter haben es selbst in der Hand, ihr Angebot rechtskonform auszugestalten.

 

Die Anträge der Aylo Freesites Ltd. sind laut den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Neustadt a. d. W. bereits unzulässig. Das Verwaltungsgericht betonte, dass die Aylo Freesites Ltd. beharrlich rechtskräftige und vollziehbare Untersagungsverfügungen und damit die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen als wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips missachte. Diese Missachtung geltenden Rechts sei umso verwerflicher, als dieses den Belangen des Kinder- und Jugendschutzes diene, denen die Rechtsordnung eine überragende Bedeutung beimesse. Die Aylo Freesites Ltd. habe über Jahre hinweg ihre eigenen finanziellen Interessen über das verfolgte Ziel des Jugendschutzes gestellt und versuche nun, mit gerichtlicher Hilfe dieses missbräuchliche, von der Rechtsordnung nicht gebilligte Verhalten fortzusetzen. 

 

Schutz von Kindern und Jugendlichen steht über finanziellen Interessen

 

„Das Verwaltungsgericht bekräftigt, dass Kinder- und Jugendmedienschutz in einem Staat und einer Gesellschaft, die Kinderrechte ernst nimmt, ein höheres Gewicht zukommt als dem Interesse der Porno-Industrie an möglichst hohen Gewinnmargen“ergänzt Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Medienanstalt.  

 

Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. verwies darauf, dass angesichts der vorliegenden schwerwiegenden Gefahr für das Wohl Minderjähriger der Schutz der seelischen und geistigen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch unabhängig davon überwiege, dass im Internet auch bei einer Sperrung des Zugangs zu den beiden genannten Angeboten weitere pornografische Inhalte auch von Minderjährigen abgerufen werden können. Denn unstreitig zählten die beiden Angebote zu den in Deutschland am weitesten verbreiteten und daher auch bekanntesten Websites mit pornografischen Inhalten. Eine Sperrung dieses Angebots führe somit zu einer signifikanten Verringerung der für Minderjährige zur Verfügung stehenden pornografischen Inhalte.

 

Innerhalb von zwei Wochen kann die Aylo Freesites Ltd. gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen. Das Verfahren geht zurück auf Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2020, in denen die Landesanstalt für Medien NRW der Aylo Freesites Ltd. die Verbreitung von Pornhub und Youporn außerhalb geschlossener Benutzergruppen untersagte. Da die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Aylo Freesites Ltd. erfolglos blieb, haben sich die Landesmedienanstalten zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen die fünf meistgenutzten, in Deutschland ansässigen Access-Provider entschieden

 

Die Kommission für Jugendmedienschutz, ein Organ der Landesmedienanstalten, ist ein Sachverständigengremium aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet. Seit 2020 ist Dr. Marc Jan Eumann Vorsitzender der KJM.

Quelle: Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Aktuelle und regionale Berichte mit dem TV Mittelrhein

Datum: 05.05.2025
Rubrik: Vermischtes
Das könnte Sie auch interessieren