
Ausnahmeregel für Mindestlohn bei Saisonarbeit gefordert
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. fordert, den aktuellen Mindestlohn für Saisonarbeit beizubehalten. Laut Verband würden andernfalls negative Konsequenzen für die Branche drohen.
Koblenz (dpa/lrs) -
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. warnt vor den Auswirkungen für die Landwirtschaft aufgrund der empfohlenen Mindestlohnerhöhung. Wie der Verband mitteilte, habe dessen Vorsitzender des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands, Thomas Richter, in einem Schreiben an die Regierungskoalition eine Ausnahmeregelung des gesetzlichen Mindestlohns für saisonale Tätigkeiten gefordert.
Demnach solle weiterhin der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde gelten, um bäuerliche Familienbetriebe sichern und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland gewährleisten zu können. Künftig, so die Forderung, solle bei einem gesetzlichen Mindestlohn über 16,03 Euro ein Satz von 80 Prozent für Saisonkräfte gelten.
Hintergrund für das Schreiben sei die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 schrittweise auf 13,90 Euro pro Stunde anzuheben. Bereits in dieser Anhebung sieht Richter eine erhebliche Bedrohung: «Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe». Eine weitere Erhöhung würde den Rückgang der Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst weiter verschärfen.
Der Verband verwies zudem auf das Ziel der Bundesregierung, die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse auszubauen. Eine angepasste Regelung könne regionale Strukturen sichern und klimaschädliche Transporte und Importe vermeiden.
dpa
Bild: Erntehelfer pflücken Erdbeeren. Anlässlich einer Empfehlung der Mindestlohnkommission zum neuen Jahr fordert der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. eine Sonderregelung für Saisonarbeit. | Sebastian Kahnert/dpa
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