US-Drohnen via Ramstein - Urteil in Karlsruhe erwartet

 

US-Drohnen via Ramstein - Urteil in Karlsruhe erwartet

Am Bundesverfassungsgericht gehen zwei Jemeniten gegen US-Drohneneinsätze vor, die technisch über die Air Base in Ramstein laufen. Dem geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus.

Karlsruhe (dpa) -

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung der US-Air-Base Ramstein für Drohneneinsätze der amerikanischen Streitkräfte im Ausland verkünden. Die Beschwerdeführer sind zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrer Heimat getötet wurden. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren. (Az. 2 BvR 508/21)

Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände im pfälzischen Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle dieser Militärbasis sehen die Kläger auch die Bundesregierung in der Verantwortung. 

Für wen gilt die grundrechtliche Schutzpflicht?

Das Oberverwaltungsgericht Münster verurteilte die Bundesrepublik 2019 dazu, aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des Militärstützpunkts in Rheinland-Pfalz gegen Völkerrecht verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht kassierte diese Entscheidung aber im Jahr darauf. 

In Karlsruhe berufen sich die Beschwerdeführer auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflicht verletzt, die auch für Ausländer im Ausland gelte. Die Bundesregierung bestreitet eine Schutzpflicht im vorliegenden Fall. Unter anderem liege kein qualifizierter Bezug zum Inland vor.

dpa

Bild: Das höchste deutsche Gericht beschäftigt sich mit einer Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitischen Männern, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohnenangriff in ihrem Heimatort getötet worden waren. (Archivbild) | Uli Deck/dpa

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Datum: 15.07.2025
Rubrik: Lokales
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