Schall: Verfahren bei Mindestlohn funktioniert nicht

 

Schall: Verfahren bei Mindestlohn funktioniert nicht

Die SPD wollte 15 Euro Mindestlohn ab 2026. Daraus wird nichts. Entbrannt ist eine Debatte über ein neues Verfahren, in die sich auch die rheinland-pfälzische Ministerin einschaltet.

Koblenz (dpa/lrs) -

Nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Arbeitsministerin Dörte Schall (SPD) sollte das Verfahren zur Findung des Mindestlohns zumindest hinterfragt werden. «Die vergangenen drei Jahre haben gezeigt, dass es so nicht funktioniert», sagte Schall der «Rhein-Zeitung». «Man muss es sich anschauen und entscheiden: Möchten wir das gesetzlich machen, nach einem Netto-Durchschnittswert oder doch festgelegt durch eine Kommission.»

Derzeit ist es so, dass eine von Arbeitgebern und Gewerkschaftern besetzte Mindestlohnkommission möglichst im Einvernehmen einen Vorschlag für eine Erhöhung macht. Zuletzt hatte die Kommission empfohlen, den Mindestlohn ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben, ab 1. Januar 2027 dann auf 14,60 Euro. Heute liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro. 

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund heißt es, ein Mindestlohn von 15 Euro 2026 sei erreichbar. Vor der Empfehlung der Kommission hatte Matthias Miersch, mittlerweile SPD-Fraktionschef im Bundestag, noch in seiner Rolle als SPD-Generalsekretär im April gesagt, der Mindestlohn könne auch gesetzlich festgelegt werden, wenn die Kommission von ihren Kriterien abweiche. Das darf sie, wenn «besondere ökonomische Umstände» vorliegen. 

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte später, keine gesetzlichen Vorgaben für die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro zu wollen. Die Koalition habe vereinbart, an der unabhängigen Mindestlohnkommission festzuhalten. Ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 sei erreichbar und wünschbar, er werde aber nicht gesetzlich festgeschrieben.

dpa

Bild: Für Schall ist künftig eine gesetzliche Festschreibung des Mindestlohns zumindest nicht tabu. (Archivfoto) | Helmut Fricke/dpa

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Datum: 25.07.2025
Rubrik: Lokales
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