
Sportpferd mit Knieschaden – Käuferin erhält Geld zurück
Ein Gericht entscheidet: Nach dem Kauf eines lahmenden Pferdes erhält eine Reiterin 13.800 Euro zurück. Warum der Gewährleistungsausschluss nicht galt.
Frankenthal (dpa/lrs) -
Eine Reiterin wollte ein Sportpferd kaufen, bekam aber einen lahmenden Vierbeiner: Deshalb muss die Verkäuferin nach einer Gerichtsentscheidung das Tier zurücknehmen und den Kaufpreis von 13.800 Euro rückerstatten. Die Klage einer Hobbyreiterin sei erfolgreich gewesen, teilte das Landgericht Frankenthal mit.
Die Frau war auf der Suche nach einem Sportpferd und auf die Annonce zum Verkauf des Pferdes aufmerksam geworden. Nach einem Proberitt kaufte sie das Tier, wobei die Verkäuferin eine Haftung für Mängel ausschloss. Kurze Zeit später stellte ein Tierarzt fest, dass das Pferd wegen eines Knieschadens lahmte, weshalb es nicht mehr für Pferdesport infrage kommt. Die Verkäuferin bestritt, dass das Tier schon beim Verkauf gelahmt habe.
Entscheidung nicht rechtskräftig
Das Gericht kam in der Beweisaufnahme zu einem anderen Schluss. Im Verkaufsgespräch sei klar geäußert worden, dass ein Pferd für Reitsport gesucht wurde. Die Käuferin dürfe sich darauf verlassen, dass das Tier dafür auch tatsächlich geeignet sei. Das angebotene Pferd komme dafür aber nicht infrage, weshalb ein Gewährleistungsausschluss in dem Fall nicht greife.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es ist Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht möglich (Urteil vom 01.08.2025, Az. 7 O 257/22).
dpa
Bild: Vor Gericht ging es um ein lahmendes Pferd. (Symbolbild) | Rolf Vennenbernd/dpa
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