Für starke Kinder gegen Gefahren aus dem Internet

 

Für starke Kinder gegen Gefahren aus dem Internet

Wie kann ich unangenehme Situationen im Internet erkennen, welche Regeln gibt es für sicheres Chatten und wo gibt es Hilfe? Tipps und Unterstützung sollen die Kinder in der Grundschule bekommen.

Mainz (dpa/lrs) -

Meistens beginnt die Anbahnung bei den Chats mit den Kindern ganz harmlos, freundlich, schmeichelnd. Fassen die Mädchen und Jungen dann Vertrauen, lauern beim Cybergrooming riesige Gefahren. Mit einer umfangreichen Kampagne werden alle knapp 1.000 rheinland-pfälzischen Grundschulen nun vorbereitet, um sich gegen Übergriffe von Erwachsenen auf Kinder zu wappnen, die im Internet beginnen und sexuelle Kontakte zum Ziel haben.

Was passiert beim Cybergrooming?

Wenn sich Kinder und Jugendliche auf sozialen Medien bewegen, dort chatten oder Nachrichten austauschen, kann ihnen Cybergrooming begegnen. Die Täter chatten dabei unter vorgetäuschter Identität, zunächst ohne ihre Absichten deutlich zu machen. Häufig erschleichen sie sich zunächst das Vertrauen durch Komplimente, kleine Geschenke und vermeintlich gemeinsame Interessen. 

Wie laufen die Chats ab?

Oft beginnen Anbahnungen mit Fragen wie: «Willst du ein Spiel mit mir
spielen?» Dann wird eine Art «Wahrheit oder Pflicht» gespielt. Oft gibt es auch vermeintlich harmlose Fragen wie «Hast du schon mal einen Freund oder eine Freundin gehabt?». Ist ein erstes freundschaftliches Band geknüpft und Vertrauen geschaffen, folgen intime Fragen wie «Hast du schon Schamhaare?» und es werden explizite Fotos oder Videos verlangt.

Bereits Grundschulkinder sollen das richtige Chatten und Nachrichten verschicken lernen. (Symbolbild)

Bereits Grundschulkinder sollen das richtige Chatten und Nachrichten verschicken lernen. (Symbolbild) | Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Wie soll den Kindern geholfen werden?

Das landesweite und auf zwei Jahre angelegte Präventionspakt des Kinderschutzbunds in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Landesmedienanstalt enthält Unterrichtsmaterial für die Grundschulkinder, um solche Situationen zu erkennen und damit auch zu umgehen. Regeln für sicheres Chatten und Wege, sich Hilfe zu holen, soll den Mädchen und Jungen erklärt werden. 

Was bekommen die Lehrkräfte an die Hand?

Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten mit den Paketen Unterrichtsmaterial für Kinder; unter anderem fertige Vorlagen für sieben Schulstunden, die sich mit der Prävention von Cybergrooming befassen. Checklisten, Anleitungen, Spiele sollen praktische Hilfe liefern. Dazu gibt es einen Überblick, um die rechtlichen Grundlagen für Schutzkonzepte erhalten. Für die Lehrkräfte werden zudem Fortbildungen angeboten. 

Wie können die Eltern mithelfen?

Der Kinderschutzbund bietet Online-Elternabende an. Erziehungsberechtigte der Grundschulkinder werden sich über einen Link anmelden können. Die erste Veranstaltung soll nach Informationen des Bildungsministeriums am 22. September stattfinden.

Das landesweite Präventionsprojekt ist vom Kinderschutzbund zusammen mit der Polizei und der Landesmedienanstalt initiiert. (Symbolbild)

Das landesweite Präventionsprojekt ist vom Kinderschutzbund zusammen mit der Polizei und der Landesmedienanstalt initiiert. (Symbolbild) | Nicolas Armer/dpa

Was rät die Polizei den Eltern?

Eltern sollten mit ihren Kindern gemeinsam vereinbaren, dass bei einer Nutzung von Online-Diensten niemals private Daten wie die Adresse und Telefonnummer mitgeteilt werden dürfen. Die Eltern sollten die Mädchen und Jungen dafür sensibilisieren, dass es Menschen gibt, die sich als Kinder oder verständnisvolle Gesprächspartner ausgeben und sehr raffiniert vorgehen, um ihr wahres Alter oder ihre wahren Absichten zu verbergen. Kinder sollten besonders vorsichtig sein, wenn der Chatpartner:

  • sie in private Chats locken will
  • darauf drängt, dass die Kontakte geheim bleiben
  • Fotos oder Videos verlangt
  • Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet
  • Kein «Nein» akzeptiert
  • persönliche Daten fordert und sich «offline» treffen möchte
  • Geld oder Geschenke anbietet

Ist Cybergrooming strafbar?

Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Gefängnisstrafen rechnen. Die Taten werden mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet.

Was sagen die Verantwortlichen des Präventionsprojektes?

Im Durchschnitt seien pro Klasse zwei bis drei Grundschulkinder von diesen Vorfällen betroffen, berichtet der Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbunds, Joachim Türk. Tendenz steigend. Die digitalen Übergriffe von Erwachsenen seien eine der größten Online-Gefahren für Kinder.

Es gehe nicht darum, Kinder vom digitalen Raum fernzuhalten, sondern sie zu befähigen, sich darin sicher zu bewegen, erklärt LKA-Präsident Mario Germano. Der Schutz vor Gefahren müsse analog und digital gleichermaßen selbstverständlich sein. 

Schon die frühe Vermittlung von Medienkompetenzen sei für den Schutz der Kinder vor den Gefahren des Internets entscheidend, betont Bildungsminister Sven Teuber (SPD). Denn schon die jüngsten Schülerinnen und Schüler würden bedroht.

dpa

Bild: Für Cybergrooming können Haftstrafen von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden. (Symbolbild) | Elisa Schu/dpa

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Datum: 08.09.2025
Rubrik: Lokales
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