Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

 

Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Karlsruhe (dpa) -

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

dpa

Alle Meldungen, aktuell und regional aus Koblenz und dem Mittelrhein-Gebiet auf tv-mittelrhein.de

Datum: 04.11.2025
Rubrik: Welt
Das könnte Sie auch interessieren