
Keine Beschäftigung von Verwandten in anderen Fraktionen
Ein Fall aus der AfD-Fraktion hat wenige Wochen vor der Landtagswahl für Aufsehen gesorgt. Weitere aus anderen Fraktionen gibt es nach deren Angaben nicht.
Mainz (dpa/lrs) -
Ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Verwandten oder einem Verwandten eines Abgeordneten, wie es zuletzt aus der AfD-Fraktion bekannt wurde, gibt es bei den anderen Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag nach deren Angaben nicht. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
SPD und Grüne: Keine Angehörige in der Fraktion tätig
Bei der CDU-Fraktion gebe es keine Beschäftigungsverhältnisse von Verwandten oder Angehörigen von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags, anderer Landtage, dem Bundestag und dem Europaparlament, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Zu Beschäftigungsverhältnissen einzelner Abgeordneter lägen keine Informationen vor. «Die Abgeordneten treffen Personalentscheidungen, die ihre Büros betreffen, eigenverantwortlich», erklärte der Sprecher weiter.
Von der SPD-Fraktion hieß es, in der Fraktion gebe es keine Beschäftigungsverhältnisse von Verwandten. «Und wir haben auch keine Kenntnis über solche rund um unsere 39 Abgeordneten.» Grundsätzlich bestünden für die Beschäftigung von Wahlkreismitarbeitenden von Abgeordneten gegenüber den Landtagsfraktionen keine Meldepflichten.
Grüne und FDP: Auch bei Abgeordneten arbeiten keine Verwandten
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Carl-Bernhard Heusinger sagte: «In der Grünen-Fraktion bestehen keine Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten von Abgeordneten. Ebenso sind keine Verwandten von Abgeordneten bei anderen Abgeordneten beschäftigt.»
Auch in der FDP-Fraktion existieren einem Sprecher zufolge solche Beschäftigungsverhältnisse nicht. Und der Vorsitzende der parlamentarischen Gruppe der Freien Wähler, Helge Schwab, erklärte, nach seinem derzeitigen Kenntnisstand gebe es keinerlei verwandtschaftliche Beziehungen von Mitarbeitern untereinander oder zu Abgeordneten.
Mutter von AfD-Abgeordneten Lohr bei Fraktion beschäftigt
In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass die AfD-Landtagsfraktion seit zehn Jahren die Verwandte eines Abgeordneten als Mitarbeiterin beschäftigt. Konkret geht es um die Mutter des aktuellen Fraktionsgeschäftsführers Damian Lohr, Ulrike Beckmann.

Die Mutter des parlamentarischen Geschäftsführers Damian Lohr wird von der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag beschäftigt. (Archivfoto) | Bernd von Jutrczenka/dpa
Sie sei 2016 ausschließlich aufgrund ihrer Eignung, Leistung und Befähigung eingestellt worden, hatte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger dazu gesagt und auf das Abgeordnetengesetz verwiesen. Damit stehe die Anstellung im Einklang. Beckmann sei darüber hinaus die einzige Bewerberin für die öffentlich ausgeschriebene Stelle gewesen.
Beckmann tritt bei Landtagswahl für die AfD an
Beckmann ist Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Donnersberg. Sie tritt bei der Landtagswahl im März für die Partei an und steht auf Platz 20 der Landesliste, Lohr sitzt seit 2016 als Abgeordneter im rheinland-pfälzischen Landtag, seit 2021 ist der Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, er wurde es also erst fünf Jahre nach der Anstellung seiner Mutter.
dpa
Bild: In Paragraf 6 des Abgeordnetengesetzes für Rheinland-Pfalz heißt es: «Aufwendungen für die Beschäftigung eines Mitarbeiters, der mit dem Abgeordneten verheiratet ist oder war oder bis zum dritten Grad verwandt oder verschwägert ist, werden nicht erstattet.» (Archivbild) | Hannes P Albert/dpa
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