Gesetze, Reformen und Demonstrationen: Wie steht es um das Thema Wehrpflicht?

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Gesetze, Reformen und Demonstrationen: Wie steht es um das Thema Wehrpflicht?

Zur Einordnung: Das zuletzt beschlossene Gesetz

Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wehrdienstmodell geschaffen. Wie das Bundesministerium der Verteidigung bereits im letzten Jahr mitteilte, hat Verteidigungsminister Boris Pistorius ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht – und zwar durch eine einfachgesetzliche Änderung, also ohne Anpassung des Grundgesetzes.

Der Gesetzentwurf wurde in den Fachabteilungen des Ministeriums ausgearbeitet. Nach der Abstimmung mit anderen Ressorts sowie der Beteiligung von Verbänden beschloss das Kabinett am 27. August 2025 die Vorlage für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Das Konzept enthält zahlreiche Maßnahmen, die den Wehrdienst attraktiver machen sollen. Außerdem sieht es die Wiedereinführung von Wehrerfassung und Wehrüberwachung vor.

Während des Gesetzgebungsverfahrens konnten die Fraktionen Änderungen vorschlagen, die anschließend in gemeinsamen Gesprächen beraten wurden. Eine Einigung zwischen den Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD stellte einen wichtigen Schritt im Verfahren dar. Der Deutscher Bundestag stimmte am 5. Dezember 2025 über das Gesetz ab. Am 19. Dezember passierte das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes auch den Bundesrat. Das neue Gesetz trat am 1. Januar 2026 in Kraft.

Freiwilliger Dienst mit stärkerer Reserve

Mit dem neuen Wehrdienst sollen verschiedene Verbesserungen für die Dienstleistenden eingeführt werden. Wer sich mindestens ein Jahr verpflichtet, erhält künftig den Status als Soldatin oder Soldat auf Zeit. Damit sind bessere Regelungen bei Besoldung und Versorgung verbunden. Auch bei kürzeren Verpflichtungszeiten wird die Bezahlung angehoben – das Einstiegsgehalt soll mindestens 2.600 Euro betragen.

Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Reserve. Nach Ende der aktiven Dienstzeit werden alle Wehrdienstleistenden automatisch der Reserve zugeordnet. Während ihres Dienstes sollen sie zugleich die aktive Truppe unterstützen, vor allem im Mannschaftsbereich. Bereits mit einer Verpflichtung ab sechs Monaten können Bürgerinnen und Bürger so einen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands leisten.

Die Dauer des Dienstes kann individuell gewählt werden. Möglich sind sechs bis elf Monate im Rahmen eines freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement. Ab zwölf Monaten erfolgt der Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit. Bei entsprechender Eignung sind Verpflichtungen von bis zu 25 Jahren möglich. Je nach Ausbildung, Qualifikation oder Bedarf kann später auch ein Wechsel in andere Laufbahnen erfolgen – bis hin zur Karriere als Berufssoldatin oder Berufssoldat.

Modernisierte Wehrerfassung

Das Gesetz sah zudem eine Reform der Wehrerfassung vor. Diese wurde an das aktuelle Melderecht angepasst. Künftig übernimmt die Bundeswehrverwaltung diese Aufgabe, die bislang bei den Meldebehörden der Länder lag. Dadurch sollen die kommunalen Behörden entlastet werden.

Fragebogen für junge Männer verpflichtend

Im Zuge der neuen Wehrerfassung wird eine verpflichtende Befragung für Männer eingeführt. Dabei geht es um die sogenannte Bereitschaftserklärung zum Wehrdienst. Nach ihrem 18. Geburtstag erhalten alle jungen Menschen einen Brief mit einem QR-Code, der zu einem Onlinefragebogen führt. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Teilnahme freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.

Abgefragt werden unter anderem persönliche Daten, Bildungsabschlüsse, Qualifikationen, Verfügbarkeit sowie die grundsätzliche Bereitschaft zum Wehrdienst. Laut Gesetz sollen wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 wieder verpflichtend gemustert werden. Da die entsprechenden Kapazitäten derzeit noch aufgebaut werden, sollen die Musterungen schrittweise beginnen und nach und nach den gesamten Jahrgang erfassen.

Bis dahin werden Interessierte, die im Fragebogen ihre Bereitschaft erklären und für den Dienst geeignet erscheinen, zunächst zu einem Assessment eingeladen. In diesen Verfahren sowie später bei der Musterung wird geprüft, ob eine Person tauglich ist, wann sie verfügbar wäre und in welchem Bereich sie am sinnvollsten eingesetzt werden könnte.

Das Gesetz ermöglicht außerdem, Wehrpflichtige zu einem späteren Zeitpunkt erneut verpflichtend zu befragen. Ziel ist es, die Daten regelmäßig zu aktualisieren und ein genaueres Bild über Fähigkeiten und Qualifikationen der potenziellen Dienstleistenden zu erhalten.

Reaktion auf veränderte Sicherheitslage

Hintergrund der Reform ist die verschärfte Sicherheitslage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Bundeswehr richtet sich stärker auf die Landes- und Bündnisverteidigung aus und baut dafür ihre Strukturen aus. Der neue Wehrdienst gilt als wichtiger Bestandteil dieser Entwicklung.

Personalaufbau und mögliche „Bedarfswehrpflicht“

Auch in Friedenszeiten müsse die Bundeswehr in der Lage sein, im Ernstfall schnell zu wachsen. Dafür sei es notwendig zu wissen, welche Personen im Bedarfsfall zur Verfügung stehen und welche Fähigkeiten sie mitbringen. Mit dem neuen Gesetz soll es möglich werden, das Potenzial junger Menschen und künftiger Reservistinnen und Reservisten gezielter zu erfassen.

Der neue Wehrdienst bleibt grundsätzlich freiwillig. Allerdings soll bis 2035 ein gesetzlicher Zielkorridor für die Anzahl aktiver Soldatinnen und Soldaten sowie nicht aktiver Reservistinnen und Reservisten festgelegt werden. Die Entwicklung dieser Personalzahlen muss der Bundesregierung zufolge halbjährlich dem Bundestag gemeldet werden.

Sollte dieser Zielkorridor nicht erreicht werden, könnten Regierung und Parlament im Rahmen eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens zusätzliche Maßnahmen beschließen. Denkbar wären etwa weitere verpflichtende Elemente über den Fragebogen hinaus. Ein automatischer Mechanismus für verpflichtende Maßnahmen oder ein Losverfahren – wie zeitweise diskutiert – ist im aktuellen Gesetz jedoch nicht vorgesehen.

 

Das nun entstandene Problem: Personalmangel

Die Bundeswehr steht weiterhin vor zahlreichen Problemen – allen voran beim Personal. Darauf weist der neue Wehrbericht hin. Neben maroden Kasernen, einer schleppenden Digitalisierung und teilweise unzureichend fitten Rekruten bleibt vor allem der Mangel an Soldaten die größte Herausforderung. Darüber berichtet die tagesschau.

Angesichts der verschärften Sicherheitslage fordert der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte, eine schnelle Trendwende beim Personal der Streitkräfte. Im heute veröffentlichten Jahresbericht 2025 betont er, dass das neue Wehrdienstmodell entscheidend sei, um das Ziel von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservisten bis Mitte der 2030er-Jahre zu erreichen.

Sollte das Prinzip der Freiwilligkeit nicht ausreichen, hält Otte auch eine Rückkehr zur Wehrpflicht für möglich. Zwar verzeichnete die Truppe im Jahr 2025 mit mehr als 25.000 Neueinstellungen das stärkste Einstellungsjahr seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Dennoch bleiben die Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung erheblich. Rund 20 Prozent der neuen Soldaten brechen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Gleichzeitig erwarte die Gesellschaft, dass die Armee ihre Aufgaben erfüllt. Damit dies weiterhin auf hohem Niveau möglich sei, brauche die Bundeswehr stabile Rahmenbedingungen – und vor allem mehr Personal, so Otte.

Der Wehrbeauftragte kontrolliert im Auftrag des Bundestages die Streitkräfte parlamentarisch. Gleichzeitig gilt er als eine Art „Anwalt der Soldaten“. Angehörige der Bundeswehr können sich jederzeit direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an ihn wenden.

Mit Blick auf den geplanten neuen Wehrdienst, der ab 2026 greifen soll, fordert Otte, die notwendigen Voraussetzungen schnell zu schaffen. Vorgesehen ist unter anderem ein Bruttosold von mindestens 2.600 Euro sowie weitere Vergünstigungen für Wehrdienstleistende.

Neben finanziellen Anreizen brauche es jedoch auch strukturelle Voraussetzungen. Dazu gehören etwa neue Musterungszentren sowie zusätzliche Ausbildungs- und Unterkunftskapazitäten, damit mehr Menschen zur Bundeswehr kommen können. Viele Kasernen seien jedoch stark sanierungsbedürftig und müssten dringend modernisiert werden.

Auch bei der Digitalisierung sieht der Wehrbeauftragte großen Handlungsbedarf. Vor allem bei der elektronischen Gesundheitsakte müsse es schneller vorangehen, um Frust unter Soldatinnen und Soldaten zu vermeiden. Zudem dauert der Weg von einer erfolgreichen Bewerbung bis zur Einstellung derzeit durchschnittlich 112 Tage – und damit sogar zwei Wochen länger als im Jahr zuvor. Im Wettbewerb um Fachkräfte sei diese Dauer deutlich zu lang.

Aus den Reihen der Truppe wird außerdem berichtet, dass bei der körperlichen Fitness neuer Rekruten häufig das Prinzip „Quantität vor Qualität“ gelte. Auch bei der Ausrüstung bestehe weiterhin erheblicher Nachholbedarf. Da die Verteidigungsausgaben inzwischen von der Schuldenbremse ausgenommen sind, könne fehlendes Geld dafür jedoch kein Argument mehr sein.

Der Bericht weist außerdem auf eine zunehmende Bedrohungslage für die Bundeswehr im Inland hin. Demnach stieg die Zahl der Straftaten gegen die Streitkräfte auf 112 Fälle. Darunter waren sechs Brandanschläge und zehn Sabotageakte. Die steigende Zahl solcher Angriffe zeige, dass sich die reale Bedrohungslage weiter verschärft habe.

 

Unruhen und Demonstrationen: Schüler haben Angst und Bedenken vor Einzug der Bundeswehr
Unter anderem sind ca. 150 Schüler in Koblenz auf die Straße gegangen, um gegen den neuen Wehrdienst und eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht zu protestieren. Die Demonstrationen fanden im Rahmen der bundesweiten Aktionen unter dem Motto „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ in mehreren Städten statt. Einer der Mitorganisatoren, der Abiturient Leo Reinemann, erklärte, man wolle mit dem Protest ein klares Zeichen gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht setzen. Vereinzelt beteiligten sich auch besorgte Eltern und Großeltern an der Kundgebung.

Bereits Anfang Dezember hatten Schülerinnen und Schüler in zahlreichen Städten demonstriert. Damals habe der Fokus noch darauf gelegen, das Wehrdienstmodernisierungsgesetz zu stoppen, sagte Reinemann. Inzwischen sei das Gesetz verabschiedet. Nun gehe es darum, das Thema erneut stärker in die politische Debatte zu bringen, um eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht zu verhindern.

Während ihres Zuges durch die Koblenzer Innenstadt riefen die Jugendlichen Parolen wie „Nie, nie, nie wieder Wehrpflicht“ und „Hoch mit der Bildung, runter mit der Rüstung“. Der 15-jährige Lennart erklärte, er habe kein Interesse daran, zur Bundeswehr zu gehen. Er wolle sein Leben frei gestalten und nicht in Uniform marschieren. Krieg lehne er grundsätzlich ab – und auch den militärischen Drill könne er sich nicht vorstellen.

Auch die 15-jährige Luisa äußerte ihre Sorgen. Der Gedanke an eine mögliche Wehrpflicht mache ihr Angst, sagte sie. Sie selbst wolle nicht zur Bundeswehr und wünsche sich auch nicht, dass ihr Bruder dort dienen müsse. Statt mehr Geld für militärische Aufrüstung auszugeben, sollte ihrer Meinung nach stärker in Bildung investiert werden.

Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland ein neues Gesetz zum Wehrdienst. Der Dienst bleibt weiterhin freiwillig. Sollten sich jedoch zu wenige Freiwillige melden, wird politisch auch über eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht diskutiert, die seit 2011 ausgesetzt ist. Hintergrund sind unter anderem die sicherheitspolitischen Entwicklungen infolge des russischen Angriffskrieges sowie veränderte Zielvorgaben der Nato. Welche Auswirkungen die Demonstrationen auf politischer Ebene haben ist bislang noch ungewiss.

 

 

Quellen: Bundesministerium der Verteidigung / tagesschau / dpa | Foto: Symbolbild

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Datum: 06.03.2026
Rubrik: Lokales
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