EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung

 

EuGH: Kirchenaustritt allein reicht nicht für Kündigung

Luxemburg (dpa) -

Kirchliche Einrichtungen dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ihren Angestellten wegen Kirchenaustritts nicht automatisch kündigen. Wenn nicht von allen Mitarbeitenden mit der gleichen Aufgabe eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werde, könne dies einer Kündigung entgegenstehen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts.

dpa

Aktuelle und regionale Berichte mit dem TV Mittelrhein

Datum: 17.03.2026
Rubrik: Welt
Das könnte Sie auch interessieren