Kein Erfolg für AfD-Politiker Paul vor Verwaltungsgericht

 

Kein Erfolg für AfD-Politiker Paul vor Verwaltungsgericht

Wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue durfte AfD-Politiker Joachim Paul nicht als OB-Kandidat in Ludwigshafen antreten. Er zog vor Gericht. Das sieht sich jedoch nicht zuständig.

Neustadt/Weinstraße (dpa/lrs) -

Der AfD-Politiker Joachim Paul geht juristisch dagegen vor, dass er nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen zugelassen worden ist - bisher ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat die Klage des Landtagsabgeordneten an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen. Zuständig sei das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Wohnsitz habe, also in Koblenz, teilte das Gericht mit. 

Mit seinem Protest gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl war Paul bereits bei mehreren Stellen gescheitert. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz hatte Paul die Kandidatur wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert. 

Klage richtete sich gegen ADD-Entscheidung

Paul habe in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt einen Verwaltungsakt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier angefochten, argumentierte das Gericht an der Weinstraße. Weil sich die Zuständigkeit der ADD auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstrecke, sei nach der Verwaltungsgerichtsordnung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Sitz oder Wohnsitz habe. 

Der CDU-Politiker Klaus Blettner hat die Wahl in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz im Oktober 2025 gewonnen und das Amt auch angetreten.

dpa

Bild: Über Joachim Pauls Klage gegen seine Nichtzulassung zur OB-Wahl in Ludwigshafen muss jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entscheiden. (Archivbild) | Uwe Anspach/dpa

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Datum: 24.04.2026
Rubrik: Lokales
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