Stadt Koblenz erstellt neuen qualifizierten Mietspiegel

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Stadt Koblenz erstellt neuen qualifizierten Mietspiegel

Die Stadt Koblenz wird in diesem Jahr den Mietspiegel, der Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis von nicht preisgebundenen Mietwohnungen gibt, aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu erstellen. Die Neuerstellung ist notwendig, damit der Mietspiegel sein Prädikat „qualifiziert“ nicht verliert. Nur so bietet er eine verlässliche Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter auf dem Koblenzer Mietwohnungsmarkt.

Die erforderlichen Informationen zur Neuerstellung des Mietspiegels werden aus einer konsekutiven Mieter-Vermieter-Erhebung gewonnen. Dies soll hauptsächlich per Online-Erhebung erfolgen. Dabei werden Ende Mai 2026 zuerst die Mieter angeschrieben. In diesem Teil der Erhebung wird ermittelt, ob die Wohnung bzw. der Mietvertrag die erforderlichen Kriterien erfüllt, um in den Mietspiegel einfließen zu können und somit relevant für die Mietspiegelberechnung ist. Zudem werden bei den Mietern die Kontaktdaten der Vermieter erhoben. Anschließend werden die zugehörigen Vermieter angeschrieben und gebeten den Vermieterbogen auszufüllen.

Die Mietspiegelerhebung unterliegt einer gesetzlichen Auskunftspflicht. Die Kommunen können diese gegebenenfalls mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld durchzusetzen.

Inhalte des Fragebogens sind unter anderem die Größe der Wohnung, Baujahr, Lage, Mietzins und Ausstattung der gemieteten Wohnung.

Die Neuerstellung des Mietspiegels wird in seit Jahren bewährter Form begleitet durch den Arbeitskreis Mietspiegel, in dem externe Akteure des Wohnungsmarktes und die Interessensvertretungen wie der Mieterbund Mittelrhein e.V., der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Koblenz e.V. und der Vermieterverein e.V. mitwirken. Sollten Bürger Fragen zum Mietspiegel haben, so können diese auch gerne an die Mitglieder des Arbeitskreises gerichtet werden.

Die Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung der Stadt Koblenz möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Angaben selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden. Die Erhebungsdaten werden anonym, d. h. ohne Namen, nach den Richtlinien des Landesstatistikgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich in der von anderen Verwaltungseinheiten abgeschotteten Statistikstelle gespeichert.

Die Stadt Koblenz bittet die per Zufallsverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und um eine zeitnahe Rücksendung des Fragebogens.

Die Herausgabe des neuen Mietspiegels wird voraussichtlich zum Januar 2027 erfolgen.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung der Stadt Koblenz, Daniela Schüller. Tel. 0261 129-1247, Daniela.Schueller@stadt.koblenz.de oder auf https://mietspiegel.koblenz.de.

 

Quelle | Foto: Stadt Koblenz

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Datum: 12.05.2026
Rubrik: Lokales
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