Rheinland-Pfalz plant keine strengeren Regeln für Hundebesitzer

Nach Kritik von Tierschützern

Rheinland-Pfalz plant keine strengeren Regeln für Hundebesitzer

Mainz (dpa/lrs) - Entgegen der Forderungen mancher Tierschützer plant das Land Rheinland-Pfalz keine strengeren Regeln für Hundehalter. Nach derzeitiger Bewertung halte die Landesregierung an den «bewährten Regelungen präventiver Gefahrenabwehr fest», heißt es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage aus der CDU-Fraktion im Mainzer Landtag. Darüber hinausgehende Regelungen zur tierschutz- und artgerechten Hundehaltung lägen im Übrigen vorrangig in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Zahlreiche Tierheime hatten in den vergangenen Monaten mit Platzmangel zu kämpfen, verhängten teils Aufnahmestopps - auch in Rheinland-Pfalz. Sie führten den Andrang unter anderem darauf zurück, dass Menschen in der Pandemie sich teils vorschnell für ein Tier entschieden hätten und dann nicht damit klargekommen seien. Das sieht das Ministerium ähnlich, es beobachtete auch eine gestiegene Nachfrage nach Haustieren in der Pandemie, insbesondere Hundewelpen. Es habe sich vermutlich bei den Tierkäufen häufig um emotionale Spontankäufe gehandelt, «bei denen das Thema verantwortungsbewusste Tierhaltung nicht ausreichend berücksichtigt wird». Einige Tierschutzvereine betonten in dem Zusammenhang, dass häufig fehlende Hundeerfahrung der Besucher verbunden mit schlechter Erziehung der Tiere ein aggressives Verhalten bei den Vierbeinern verursache. In Rheinland-Pfalz plädierte im Januar beispielsweise die Vorsitzende des Frankenthaler Tierschutzvereins, Simone Jurijiw, für strengere Regeln für Halter, um unüberlegten Anschaffungen eines Haustiers vorzubeugen. Denkbar wäre etwa eine Hundeführerschein-Pflicht, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Die Führererlaubnis solle zusammen mit dem Haustier abgelegt werden und unter Beweis stellen, dass Herrchen oder Frauchen ihren Schützling im Griff hätten und den Umgang mit dem Tier trainierten. Das Innenministerium verwies in der Antwort auf die Anfrage darauf, dass Anforderungen an Halter bereits im Tierschutzgesetz geregelt seien. Darin heißt es in Paragraf 2 unter anderem: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Datum: 11.04.2022
Rubrik: Gesellschaft
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