Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel

 

Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel

Bonn (dpa) -

Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

dpa

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Datum: 12.08.2026
Rubrik: Welt
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