
AfD-Antrag scheitert vor Verfassungsgerichtshof
Die Novelle des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes in Rheinland-Pfalz ist rechtens. Der Verfassungsgerichtshof lehnt einen AfD-Antrag dagegen als unbegründet ab.
Koblenz (dpa/lrs) -
Als unzuverlässig eingestufte Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags bekommen kein Geld vom Staat für ihre Tätigkeit. Diese im Juli 2025 vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen sind nach Feststellungen des höchsten Gerichts im Bundesland verfassungskonform. Sie gelten auch für Mitarbeiter, die eine Zuverlässigkeitsprüfung verweigern.
Einen Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen die Gesetzesänderungen lehnte der Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit einem Urteil vom 28. August ab, wie er jetzt mitteilte. Der Antrag der AfD sei zwar zulässig, aber unbegründet. Die angegriffenen Normen verstießen nicht gegen die Landesverfassung. Das Gericht entscheidet als oberstes Verfassungsorgan letztverbindlich.
Landtagspräsident entscheidet
Bei der Prüfung wird auf das Bundeszentralregister zurückgegriffen sowie auf Informationen von Verfassungsschutzbehörden und des Landeskriminalamts. Die Entscheidung trifft der Landtagspräsident dann aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Mit den Änderungen des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes hatte der Landtag in Deutschland rechtlich Neuland betreten. «Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden», hatte dies der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) begründet.
AfD hält eine Reihe von Punkten für rechtswidrig
Die AfD-Landtagsfraktion ist dem Gericht zufolge der Auffassung, die Gesetzesänderungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung sowie gegen die Fraktionsautonomie und das Recht der Fraktionen auf angemessene Ausstattung.
Die Fraktion sieht demnach auch Verstöße gegen die Sperrwirkung des Parteienprivilegs, die Betätigungsfreiheit und den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien, die Berufsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Rückwirkungsverbot.
Verfassungsgerichtshof widerspricht durchweg
Allen diesen Auffassungen widerspricht das Gericht. Die angegriffenen Regelungen verletzten die genannten Prinzipien nicht, stellte der Verfassungsgerichtshof fest.
Die drohenden finanziellen Nachteile sollten die Abgeordneten und Fraktionen veranlassen, bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter auf deren parlamentsspezifische Zuverlässigkeit Rücksicht zu nehmen, argumentiert das Gericht. Der Finanzierungsausschluss sei zum Schutz der Verfassungsgüter geeignet.
Schutz vor Verfassungsfeinden hat hohen Stellenwert
Zwar komme dem Eingriff in das freie Abgeordnetenmandat beziehungsweise die Fraktionsautonomie ein nicht unerhebliches Gewicht zu, argumentiert der Gerichtshof. Das Anliegen, das Parlament vor Verfassungsfeinden zu schützen, habe jedoch einen hohen Stellenwert - gerade mit Blick auf die Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie, die der Landesverfassung zugrunde liegt.
Der sich aus dieser Grundentscheidung ergebende allgemeine staatliche Schutzauftrag berechtige und verpflichte den Gesetzgeber, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Gefahren zu ergreifen, die von verfassungsfeindlichen Kräften ausgehen könnten.
Gesamtwürdigung bietet hinreichenden Anwendungsspielraum
Die vorgesehene Gesamtwürdigung des Einzelfalls schütze nicht nur vor einer verfassungsrechtlich unzulässigen Entleerung der Abgeordnetenrechte, erläuterten die Richter weiter. Sie biete auch einen hinreichende Auslegungs- und Anwendungsspielraum.
Mehr als 600 Mitarbeiter überprüft
Mehr als 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden seit Inkrafttreten des Landesgesetzes auf ihre Verfassungstreue geprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei für die AfD.
Landtagspräsident sieht Meilenstein mit Signalwirkung
Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert nannte das Urteil einen «Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlament». Der CDU-Politiker ergänzte: «Heute ist ein guter Tag für die Demokratie in Rheinland-Pfalz. Diese Entscheidung markiert einen Meilenstein für die Resilienz der ersten Gewalt.»
Dem Landtag Rheinland-Pfalz komme im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden damit eine Vorreiterrolle zu, betonte Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und dass das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.
dpa
Bild: Das neue Abgeordneten- und Fraktionsgesetz ist laut höchsten Gericht verfassungskonform. (Archivbild) | Sascha Ditscher/dpa
Alle News aus der Region auch in der TV Mittelrhein App















































