Verfassungsgerichtshof lehnt AfD-Antrag ab

 

Verfassungsgerichtshof lehnt AfD-Antrag ab

Die Novelle des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes ist rechtens. Der Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag abgelehnt.

Koblenz (dpa/lrs) -

Das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz verstößt nach Feststellung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz nicht gegen die Landesverfassung. Der Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion bleibe daher ohne Erfolg, teilte das Gericht in Koblenz mit. Das Gericht entschied als oberstes Verfassungsorgan letztverbindlich. 

Mit den Änderungen waren im Juli 2025 Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeitende von Abgeordneten sowie von Fraktionen eingeführt worden. Verweigern diese die Überprüfung oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten. 

Landtag in Mainz betrat rechtlich Neuland

Damit hatte der rheinland-pfälzische Landtag in Deutschland rechtlich Neuland betreten. «Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden», hatte dies der ehemalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) begründet. 

Mehr als 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden schon auf Verfassungstreue geprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei für die AfD.

dpa

Bild: Der Verfassungsgerichtshof hat einen Normenkontrollantrag der AfD abgewiesen. (Archivbild) | Andreas Arnold/dpa

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Datum: 08.09.2026
Rubrik: Lokales
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